• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Plattform zur alternativen Streitbeilegung

11.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Plattform zur alternativen Streitbeilegung

Beitrag mit Bild

„Die neue Online-Plattform wird Zeit und Geld für Verbraucher und Unternehmer sparen“, erklärt Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung.

Am Samstag ging die neue, EU-weite Plattform zur alternativen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmern online.

Verbraucher, die beim Online-Kauf auf ein Problem stoßen, können künftig über die Online-Streitbeilegung eine Beschwerde in der Sprache ihrer Wahl einreichen. Der Unternehmer wird über die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS) darüber informiert, dass eine Beschwerde über ihn anhängig ist. Der Verbraucher und der Unternehmer vereinbaren dann, von welcher Einrichtung der alternativen Streitbeilegung (AS) ihre Streitigkeit bearbeitet werden soll. Haben sie sich geeinigt, werden der gewählten AS-Einrichtung über die OS-Plattform Einzelheiten zu der Streitigkeit übermittelt.

Streitbeilegung schnell und kostengünstig

Die nationalen AS-Einrichtungen, die gemäß den neuen Bestimmungen der AS-Richtlinie eingerichtet und der Kommission gemeldet wurden, werden an die OS-Plattform angeschlossen. Dadurch, dass die AS-Einrichtungen ihre Verfahren online und auf elektronischem Wege durchführen können, wird die Plattform zur Beschleunigung der Streitbeilegung beitragen. Die Online-Plattform wird zunächst für die außergerichtlichen Einrichtungen zugänglich gemacht, die als neutrale Dritte den Konfliktparteien bei der Lösungsfindung helfen werden. Ab 15.02.2016 werden dann Verbraucher und Unternehmer die Online-Streitbeilegung nutzen können.

(EU-Kommission, PM vom 08.01.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


25.04.2024

EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche enthalten verschärfte Überwachungsbestimmungen sowie eine EU-weite Obergrenze von 10.000 € für Barzahlungen.

weiterlesen
EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank