• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung

31.08.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung

EFRAG hat eine aktualisierte ESRS-Datenpunktliste vorgelegt, die Unternehmen bei der Umsetzung der vereinfachten Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Vorbereitung auf die digitale Berichterstattung unterstützen soll.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung bekommt ein aktualisiertes Arbeitsinstrument. EFRAG hat am 28.08.2026 den Entwurf der „2026 List of ESRS Datapoints“ veröffentlicht. Die Übersicht bündelt die Datenpunkte der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und soll Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte unterstützen.

EFRAG zufolge war die Nachfrage nach einer aktualisierten Übersicht groß. Die neue Liste soll Marktteilnehmern vor allem dabei helfen, sich in den vereinfachten Offenlegungsanforderungen der ESRS schneller zurechtzufinden.

Anpassung an überarbeitete ESRS

Die neue Liste berücksichtigt die von der EU-Kommission im Juli 2026 per delegiertem Rechtsakt angenommenen ESRS. Diese basieren auf der von EFRAG 2025 vorgenommenen Vereinfachung der Standards.

Methodisch knüpft der Entwurf an die 2024 veröffentlichte „IG 3 List of Datapoints“ an. Neu sind unter anderem eine klarere Einteilung nach Datentypen, Verlinkungen zu den interaktiven ESRS im EFRAG Knowledge Hub sowie eine zusätzliche Fassung mit Verweisen auf die ursprünglich 2023 verabschiedeten Standards. Dadurch sollen Unternehmen Änderungen einzelner Offenlegungspflichten leichter nachvollziehen können.

Digitale Berichterstattung vorbereitet

Parallel arbeitet EFRAG an einer neuen XBRL-Taxonomie für die ESRS. Sie ist auf die aktualisierte Datenpunktliste abgestimmt und soll die digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen. Eine öffentliche Konsultation dazu soll separat folgen.

Rückmeldungen bis Oktober möglich

Stakeholder können die Methodik des Entwurfs prüfen und mögliche schwerwiegende Fehler bis zum 23.10.2026 über eine Online-Umfrage melden. Nach Auswertung der Rückmeldungen will EFRAG die endgültige Datenpunktliste bis Ende 2026 veröffentlichen.


EFRAG vom 28.08.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr, 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Meldung

©limbi007/123rf.com


22.09.2026

Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Die Abrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen bleibt für Unternehmen und Berater ein rechtlich sensibles Compliance-Thema.

weiterlesen
Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


22.09.2026

Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Gehaltserhöhungen bleiben moderat, während Unternehmen ihre Gehaltsbudgets zunehmend nach Leistung und strategischer Bedeutung verteilen.

weiterlesen
Gehaltsbudgets 2026 unter Druck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht