07.03.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Neue Online-Plattform für Whistleblower

Ab sofort können Whistleblower Verstöße gegen Sanktionen leichter melden. Über eine neue Online-Plattform können Hinweisgeber aus der ganzen Welt frühere, aktuelle oder geplante Verstöße gegen EU-Sanktionen anonym melden.

Beitrag mit Bild

©Imillian/fotolia.com

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern garantiert Whistleblowern EU-weit einheitliche Standards für ihren Schutz. Sie verpflichtet öffentliche und private Organisationen wie auch Behörden dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Somit können Hinweisgeber Verstöße gegen das EU-Recht möglichst gefahrlos melden. „Whistleblower spielen eine entscheidende Rolle bei der Wahrung des öffentlichen Interesses. Wenn sie illegale Aktivitäten ans Licht bringen, setzen sie oft ihren Ruf, ihre Karriere und ihren Lebensunterhalt aufs Spiel“, betont EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Mehr Sicherheit durch Online-Plattform

Über die neue Online-Plattform können nun weltweit Verstöße gegen EU-Sanktionen anonym gemeldet werden. Ist die EU-Kommission der Auffassung, dass die ihr zugespielten Informationen glaubwürdig sind, übermittelt sie den anonymisierten Bericht und alle zusätzlichen Informationen, die sie im Rahmen der internen Untersuchung des Falls zusammengetragen hat, den zuständigen nationalen Behörden in den betreffenden Mitgliedstaaten.

EU überwacht Umsetzung und Durchsetzung

Die Online-Plattform für Whistleblower wurde in der Mitteilung vom Januar 2021 über die Förderung der Offenheit, Stärke und Widerstandsfähigkeit des europäischen Wirtschafts- und Finanzsystems angekündigt.  Es entspricht dem Bestreben der Kommission, als Hüterin der Verträge die wirksame Umsetzung und Durchsetzung von den über 40 EU-Sanktionsregelungen in vollem Umfang zu unterstützen.

Hinweisgeber können Verstöße über https://eusanctions.integrityline.com einreichen.


EU Kommission vom 04.03.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.05.2026

Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Wer Erstakademiker aus nichtakademischen Familien gezielt fördert, stärkt Motivation, Bindung und Perspektivenvielfalt im Unternehmen.

weiterlesen
Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


20.05.2026

FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Auch ein vorweggenommener Zugewinnausgleich kann beim Grundstücksverkauf Spekulationssteuer auslösen, entschied das FG Niedersachsen.

weiterlesen
FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht