• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Mustervermerke für Eigenbetriebe und Gemeinden

10.12.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Neue Mustervermerke für Eigenbetriebe und Gemeinden

Beitrag mit Bild

©Checklist box/fotolia.com

Ab 01.01.2019 sind Bestätigungsvermerke im neuen Format gemäß IDW PS 400 n.F. zu erteilen. Deshalb werden zum 31.12.2018 einige Teile von IDW Verlautbarungen aufgehoben.

Nachfolgende Teile von IDW Verlautbarungen werden zum Jahresende aufgehoben:

  • Anhang 1 und 2 des IDW Prüfungsstandards: Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730)
  • Anhang 1 und 2 des IDW Prüfungshinweises: Zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben (IDW PH 9.400.3)
  • IDW PH 9.400.3, Tz. 7 und 8.

Der Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) hat die Formulierungsempfehlungen für Bestätigungsvermerke bei Eigenbetrieben und Gemeinden angepasst. IDW Mitglieder finden diese zusammen mit Anwendungshinweisen im Ergebnisbericht über die 123. ÖFA-Sitzung im Mitgliederbereich „Mein IDW“.

(IDW vom 06.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Fachmodul Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


30.07.2026

BFH zur Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen

Ein theoretischer Restwert einer Photovoltaikanlage und spätere Gesetzesänderungen machen eine negative Gewinnprognose nicht automatisch positiv.

weiterlesen
BFH zur Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


30.07.2026

BFH stärkt Vorsteuerabzug bei Projektabbruch

Vorsteuer aus Beratungskosten bleibt abziehbar, wenn der Schadensersatzanspruch auf einer geplanten unternehmerischen Tätigkeit beruht.

weiterlesen
BFH stärkt Vorsteuerabzug bei Projektabbruch

Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


29.07.2026

BFH zur richterlichen Kontrolle im Vergleichswertverfahren

Werden im Rahmen einer Schenkung oder eines Nachlasses Grundstücke unentgeltlich übertragen, ist deren Wert für erbschaft- oder schenkungsteuerliche Zwecke zu ermitteln.

weiterlesen
BFH zur richterlichen Kontrolle im Vergleichswertverfahren
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht