Der Hauptfachausschuss des IDW RS HFA 50 hat zwei neue Modulentwürfe zu IFRS 3 verabschiedet. Darin geht es unter anderem um Unternehmenszusammenschlüsse unter Verwendung einer neu gegründeten Gesellschaft bzw. einer Mantel- oder Vorratsgesellschaft ohne Geschäftsbetrieb.
Der Modulentwurf IFRS 3-M1 thematisiert Unternehmenszusammenschlüsse, die mithilfe von speziell für diesen Zweck gegründeten Einheiten bzw. Mantel- oder Vorratsgesellschaften (ohne Geschäftsbetrieb i.S.v. IFRS 3) durchgeführt werden (sog. Newcos). Die IFRS enthalten hierzu nur rudimentäre Regelungen. In dem Entwurf werden zwei spezifische, praxisrelevante Fälle vorgestellt und deren sachgerechte bilanzielle Abbildung erläutert.
Der Modulentwurf IFRS 3-M2 befasst sich ebenfalls mit Newcos. Allerdings steht hier deren Verwendung im Zusammenhang mit konzerninternen Umstrukturierungen im Mittelpunkt. Für zwei konkrete Fälle (eine Reorganisation und ein Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle) wird das bilanzielle Vorgehen dargestellt.
Die Kommentierungsfrist endet am 11.06.2018. Die Entwürfe stehen zum Download auf der Website des IDW zur Verfügung. Darüber hinaus werden sie in der IDW Life 5/2018 veröffentlicht.
(IDW vom 08.05.2018 / Viola C. Didier)