31.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Neue Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit

Beitrag mit Bild

©Jörg Lantelme/fotolia.com

Die dritte Mindestlohn-Verordnung für die Leiharbeitsbranche tritt voraussichtlich am 1. Juni 2017 in Kraft. Damit gilt wieder eine verbindliche Lohnuntergrenze für rund eine Million Leiharbeiter. Sie liegt bei 8,91 Euro in den neuen und 9,23 Euro in den alten Bundesländern.

In der Sitzung des Mindestlohnausschusses beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 03.05.2017 wurde dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit für eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit stattgegeben. Nach Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger tritt damit zum 1. Juni 2017 eine neue allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit in Kraft.

BAP begrüßt ausdrücklich allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze

„Der BAP hat die Allgemeinverbindlichkeit für eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit vor allem deswegen beantragt, damit die in unserer Branche erreichten Standards nicht unterlaufen werden können. Denn in der untersten Entgeltstufe E1 haben unsere Tarifwerke mittlerweile eine Lohnhöhe erreicht, die sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern spürbar über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt“, erklärt Sebastian Lazay, Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), der den Verband bei der Anhörung im BMAS vertrat. So gilt in der untersten Entgeltstufe für die Zeitarbeit seit dem 1. März 2017 ein Stundenlohn von 9,23 Euro im Westen und 8,91 Euro im Osten. Würde die Entgeltstufe E1 der Zeitarbeitstarifwerke nicht zur allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze erklärt werden, könnte sie sowohl von deutschen Zeitarbeitsunternehmen, die nicht tarifgebunden sind, als auch von ausländischen Anbietern unterlaufen werden.

(Bundesregierung, PM vom 29.05.2017 / BAP, PM vom 03.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Der BFH kippt eine bislang restriktive Auslegung der Finanzverwaltung und erweitert die Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs bei doppelter Haushaltsführung.

weiterlesen
Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Der VSME bietet eine pragmatische Lösung für mehr Transparenz ohne Berichtspflicht. Er soll KMU entlasten und ihnen gleichzeitig den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern.

weiterlesen
EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


31.07.2025

BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Der BFH fragt den EuGH, ob der gute Glaube des Steuerpflichtigen schon im Steuerfestsetzungsverfahren geschützt werden muss und nicht erst später im Billigkeitsverfahren.

weiterlesen
BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank