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27.06.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Neue Leitlinien für mehr Unternehmenstransparenz

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©DavizroPhotography/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien für die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen vorgelegt, auf die Unternehmen sich stützen können, um ihrer Verpflichtung zur Offenlegung bestimmter Umwelt- und Sozialangaben nachzukommen.

Die Leitlinien folgen auf das Inkrafttreten der Richtlinie 2014/95/EU am 6. Dezember 2014, durch die bestimmte große Unternehmen ab 2018 auf Informationen ab dem Geschäftsjahr 2017 verpflichtet werden, gewisse nichtfinanzielle und Diversität betreffende Angaben offenzulegen. Unternehmen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, müssen künftig Angaben über Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

Transparenz in Sozial- und Umweltbelangen

Mit der Verabschiedung der Leitlinien am 26.06.2017 setzt die Kommission einen weiteren Meilenstein in ihrem Bemühen um Transparenz und hochwertige, zielführende Rechenschaftslegung durch Unternehmen. Wie in der Folgenabschätzung zur Richtlinie deutlich wird, bewirkt dies eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie der Nachhaltigkeit von Wachstum und Arbeitsplätzen, und das ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand.

Leitlinien als unverbindliche Praxishilfe

In den Leitlinien schlagen sich sowohl bewährte Praktiken als auch die neuesten Entwicklungen nieder, einschließlich Erkenntnissen aus den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, dem Pariser Klimaabkommen, der vom Rat für Finanzstabilität ins Leben gerufenen Task-Force „Klimabezogene Finanzinformationen“ unter Federführung der Wirtschaft und aus den laufenden Arbeiten der von der Europäischen Kommission im Zuge der Initiative für eine Kapitalmarktunion eingesetzten Hochrangigen Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen. Die Leitlinien sind unverbindlich und bringen keinerlei Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie mit sich. Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung verfassen, können sich jedoch auf die Leitlinien stützen.

(EU-Kommission, PM vom 26.06.2017/ Viola C. Didier)


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