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01.12.2017

Meldung, Steuerrecht

Neue Instrumente zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs

Beitrag mit Bild

©Grecaud Paul/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat neue Instrumente vorgestellt, mit denen das Mehrwertsteuersystem der EU weniger betrugsanfällig wird und Schlupflöcher geschlossen werden.

Vorsichtigen Schätzungen zufolge entgehen den EU-Mitgliedstaaten aufgrund von Mehrwertsteuerbetrug jährlich mehr als 50 Mrd. Euro. Die Enthüllungen in den Paradise Papers haben erneut gezeigt, wie vermögende Privatpersonen und Unternehmen Steuervermeidungsstrategien nutzen, um die EU-Mehrwertsteuervorschriften zu umgehen. Jüngsten Berichten zufolge wird der Mehrwertsteuerbetrug auch zur Finanzierung krimineller oder terroristischer Organisationen genutzt. Die neuen Maßnahmen würden die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, mehr relevante Informationen auszutauschen und bei der Bekämpfung dieser Aktivitäten intensiver zusammenzuarbeiten, heißt es seitens der EU-Kommission.

Die wichtigsten Maßnahmen sind:

  • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten: Mehrwertsteuerbetrug kann innerhalb von Minuten begangen werden; deswegen brauchen auch die Mitgliedstaaten Instrumente, um möglichst rasch handeln zu können. Mit dem Vorschlag wird ein System für den Online-Austausch von Informationen im Rahmen von „Eurofisc“ eingerichtet, dem bereits bestehenden EU-Expertennetzwerk für die Betrugsbekämpfung. Damit die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Lieferungen stärker kontrollieren können, sollen Steuerbeamte aus zwei oder mehr Mitgliedstaaten ein Team für gemeinsame Prüfungen zur Betrugsbekämpfung – besonders im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs – bilden.
  • Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden: Die neuen Maßnahmen würden den Steuerbehörden und den europäischen Strafverfolgungsbehörden wie OLAF, Europol und der eben erst gegründeten Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) neue Kanäle für die Kommunikation und den Austausch von Daten zu Aktivitäten eröffnen, die auf Mehrwertsteuerbetrug schließen lassen.
  • Austausch wichtiger Informationen über Einfuhren in die EU: Der Informationsaustausch zwischen Steuer- und Zollbehörden betreffend bestimmte Zollverfahren, die derzeit für den Mehrwertsteuerbetrug missbraucht werden, würde weiter verbessert
  • Austausch von Informationen über Fahrzeuge: Aufgrund der unterschiedlichen mehrwertsteuerlichen Behandlung von Neu- und Gebrauchtwagen ist auch der Fahrzeughandel sehr betrugsanfällig. Neuere oder neue Fahrzeuge, auf deren gesamten Kaufpreis die Mehrwertsteuer fällig ist, werden als Gebrauchtwagen verkauft, bei denen nur die Gewinnspanne der Mehrwertsteuer unterliegt. Um diese Art des Mehrwertsteuerbetrugs zu bekämpfen, würden die Eurofisc-Beamten Zugang zu den Fahrzeugzulassungsdaten der Mitgliedstaaten erhalten.

Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme übermittelt.

(EU-Kommission vom 30.11.2017 / Viola C. Didier)


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