• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Instrumente zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs

01.12.2017

Meldung, Steuerrecht

Neue Instrumente zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs

Beitrag mit Bild

©Grecaud Paul/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat neue Instrumente vorgestellt, mit denen das Mehrwertsteuersystem der EU weniger betrugsanfällig wird und Schlupflöcher geschlossen werden.

Vorsichtigen Schätzungen zufolge entgehen den EU-Mitgliedstaaten aufgrund von Mehrwertsteuerbetrug jährlich mehr als 50 Mrd. Euro. Die Enthüllungen in den Paradise Papers haben erneut gezeigt, wie vermögende Privatpersonen und Unternehmen Steuervermeidungsstrategien nutzen, um die EU-Mehrwertsteuervorschriften zu umgehen. Jüngsten Berichten zufolge wird der Mehrwertsteuerbetrug auch zur Finanzierung krimineller oder terroristischer Organisationen genutzt. Die neuen Maßnahmen würden die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, mehr relevante Informationen auszutauschen und bei der Bekämpfung dieser Aktivitäten intensiver zusammenzuarbeiten, heißt es seitens der EU-Kommission.

Die wichtigsten Maßnahmen sind:

  • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten: Mehrwertsteuerbetrug kann innerhalb von Minuten begangen werden; deswegen brauchen auch die Mitgliedstaaten Instrumente, um möglichst rasch handeln zu können. Mit dem Vorschlag wird ein System für den Online-Austausch von Informationen im Rahmen von „Eurofisc“ eingerichtet, dem bereits bestehenden EU-Expertennetzwerk für die Betrugsbekämpfung. Damit die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Lieferungen stärker kontrollieren können, sollen Steuerbeamte aus zwei oder mehr Mitgliedstaaten ein Team für gemeinsame Prüfungen zur Betrugsbekämpfung – besonders im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs – bilden.
  • Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden: Die neuen Maßnahmen würden den Steuerbehörden und den europäischen Strafverfolgungsbehörden wie OLAF, Europol und der eben erst gegründeten Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) neue Kanäle für die Kommunikation und den Austausch von Daten zu Aktivitäten eröffnen, die auf Mehrwertsteuerbetrug schließen lassen.
  • Austausch wichtiger Informationen über Einfuhren in die EU: Der Informationsaustausch zwischen Steuer- und Zollbehörden betreffend bestimmte Zollverfahren, die derzeit für den Mehrwertsteuerbetrug missbraucht werden, würde weiter verbessert
  • Austausch von Informationen über Fahrzeuge: Aufgrund der unterschiedlichen mehrwertsteuerlichen Behandlung von Neu- und Gebrauchtwagen ist auch der Fahrzeughandel sehr betrugsanfällig. Neuere oder neue Fahrzeuge, auf deren gesamten Kaufpreis die Mehrwertsteuer fällig ist, werden als Gebrauchtwagen verkauft, bei denen nur die Gewinnspanne der Mehrwertsteuer unterliegt. Um diese Art des Mehrwertsteuerbetrugs zu bekämpfen, würden die Eurofisc-Beamten Zugang zu den Fahrzeugzulassungsdaten der Mitgliedstaaten erhalten.

Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme übermittelt.

(EU-Kommission vom 30.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)