24.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Insolvenzregeln in der EU

Beitrag mit Bild

Die Initiative wird sicherstellen, dass Unternehmer nach einer Insolvenz eine zweite Chance erhalten. Auch werden mit ihr effizientere Insolvenzverfahren eingeführt.

Die EU-Kommission hat zum ersten Mal ein europäisches Maßnahmenpaket zu Unternehmensinsolvenzen vorgelegt. Die neuen Regeln sollen es Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten gestatten, frühzeitig Umstrukturierungen vorzunehmen, um eine Insolvenz und Entlassungen zu vermeiden.

Gut funktionierende Insolvenz- und Umstrukturierungssysteme sind für die Förderung des Wirtschaftswachstums von zentraler Bedeutung. Die neue Initiative ist Teil des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion und der Binnenmarktstrategie. Sie trägt zur Beseitigung großer Hindernisse für die Entwicklung der Kapitalmärkte in der EU bei, indem Rechtssicherheit für ausländische Investoren und EU-weit tätige Unternehmen geschaffen wird. Die neuen Regeln werden dazu beitragen, Investoren anzuziehen, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten sowie wirtschaftliche Schocks für die Volkswirtschaften aufzufangen.

Auch Finanzstabilität wird profitieren

Zurzeit werden noch zu viele wirtschaftlich bestandsfähige Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten abgewickelt anstatt frühzeitig umstrukturiert zu werden, und zu wenige Unternehmer erhalten eine zweite Chance. Der Vorschlag ist daher auch eine gute Nachricht für die Finanzstabilität, da effiziente Umstrukturierungsverfahren verhindern werden, dass Unternehmen ihren Bankdarlehen nicht nachkommen. Dadurch dürfte auch das Problem des hohen Bestands an notleidenden Darlehen und Krediten im EU-Bankensektor in Angriff genommen werden. Banken könnten folglich mehr Mittel an Verbraucher und Unternehmen ausleihen.

Die vorgeschlagene Richtlinie konzentriert sich auf drei wesentliche Elemente:

  • Gemeinsame Grundsätze für die Verwendung von Rahmen für eine frühe Umstrukturierung, die Unternehmen helfen werden, ihre Tätigkeit fortzusetzen und Arbeitsplätze zu erhalten.
  • Bestimmungen für Unternehmer auf eine zweite Chance, da sie nach einem Zeitraum von höchstens drei Jahren eine vollständige Schuldenbefreiung erhalten.
  • Gezielte Maßnahmen für die Mitgliedstaaten, die Effizienz der Insolvenz-, Umstrukturierungs- und Schuldenbefreiungsverfahren zu erhöhen. Dadurch verringern sich die übermäßig langen und teuren Verfahren in vielen Mitgliedstaaten, die zu Rechtsunsicherheit für Gläubiger und Anleger sowie zu niedrigen Einbringungsquoten und nicht beglichenen Schulden führen.

(EU-Kommission vom 22.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.08.2025

Zur Berichtigung der Besteuerung von Handwerkerleistungen

Bei irrtümlicher Anwendung des § 13b UStG ist eine Korrektur der Umsatzsteuer auch für Altjahre zulässig, wenn der Leistungsempfänger eine Erstattung beantragt.

weiterlesen
Zur Berichtigung der Besteuerung von Handwerkerleistungen

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


06.08.2025

Nettofakturierung: Kein Vorsteuerabzug bei Scheingeschäften

Formale Kaufverträge reichen nicht aus, um umsatzsteuerlich eine Lieferung anzunehmen. Entscheidend ist die tatsächliche Verfügungsmacht über die Ware.

weiterlesen
Nettofakturierung: Kein Vorsteuerabzug bei Scheingeschäften

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Jan Winkler


05.08.2025

Neues zum Verlustuntergang in Organschaftsfällen: §§ 8c und 8d KStG im Fokus

Die Anwendung des § 8c KStG bei Organschaften birgt zahlreiche offene (und höchstrichterlich ungeklärte) Fragen. Mit Urteil vom 09.12.2024 (6 K 1772/20 K,G,F) hat sich das FG Düsseldorf dahingehend geäußert, dass …

weiterlesen
Neues zum Verlustuntergang in Organschaftsfällen: §§ 8c und 8d KStG im Fokus

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank