24.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Insolvenzregeln in der EU

Beitrag mit Bild

Die Initiative wird sicherstellen, dass Unternehmer nach einer Insolvenz eine zweite Chance erhalten. Auch werden mit ihr effizientere Insolvenzverfahren eingeführt.

Die EU-Kommission hat zum ersten Mal ein europäisches Maßnahmenpaket zu Unternehmensinsolvenzen vorgelegt. Die neuen Regeln sollen es Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten gestatten, frühzeitig Umstrukturierungen vorzunehmen, um eine Insolvenz und Entlassungen zu vermeiden.

Gut funktionierende Insolvenz- und Umstrukturierungssysteme sind für die Förderung des Wirtschaftswachstums von zentraler Bedeutung. Die neue Initiative ist Teil des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion und der Binnenmarktstrategie. Sie trägt zur Beseitigung großer Hindernisse für die Entwicklung der Kapitalmärkte in der EU bei, indem Rechtssicherheit für ausländische Investoren und EU-weit tätige Unternehmen geschaffen wird. Die neuen Regeln werden dazu beitragen, Investoren anzuziehen, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten sowie wirtschaftliche Schocks für die Volkswirtschaften aufzufangen.

Auch Finanzstabilität wird profitieren

Zurzeit werden noch zu viele wirtschaftlich bestandsfähige Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten abgewickelt anstatt frühzeitig umstrukturiert zu werden, und zu wenige Unternehmer erhalten eine zweite Chance. Der Vorschlag ist daher auch eine gute Nachricht für die Finanzstabilität, da effiziente Umstrukturierungsverfahren verhindern werden, dass Unternehmen ihren Bankdarlehen nicht nachkommen. Dadurch dürfte auch das Problem des hohen Bestands an notleidenden Darlehen und Krediten im EU-Bankensektor in Angriff genommen werden. Banken könnten folglich mehr Mittel an Verbraucher und Unternehmen ausleihen.

Die vorgeschlagene Richtlinie konzentriert sich auf drei wesentliche Elemente:

  • Gemeinsame Grundsätze für die Verwendung von Rahmen für eine frühe Umstrukturierung, die Unternehmen helfen werden, ihre Tätigkeit fortzusetzen und Arbeitsplätze zu erhalten.
  • Bestimmungen für Unternehmer auf eine zweite Chance, da sie nach einem Zeitraum von höchstens drei Jahren eine vollständige Schuldenbefreiung erhalten.
  • Gezielte Maßnahmen für die Mitgliedstaaten, die Effizienz der Insolvenz-, Umstrukturierungs- und Schuldenbefreiungsverfahren zu erhöhen. Dadurch verringern sich die übermäßig langen und teuren Verfahren in vielen Mitgliedstaaten, die zu Rechtsunsicherheit für Gläubiger und Anleger sowie zu niedrigen Einbringungsquoten und nicht beglichenen Schulden führen.

(EU-Kommission vom 22.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)