21.02.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Neue IDW-Standards im Sanierungsbereich

Das IDW hat mit IDW ES 9 n.F. und IDW ES 15 zwei neue Standardentwürfe veröffentlicht, die beide den Sanierungsbereich betreffen und die Anforderungen an die Bescheinigungen im Zusammenhang mit dem insolvenzrechtlichen Schutzschirmverfahren und dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen beschreiben.

Beitrag mit Bild

©vizafoto/fotolia.com

Mit diesen Bescheinigungen nimmt der Wirtschaftsprüfer u.a. zu den Sanierungsaussichten eines Unternehmens gutachterlich Stellung.

Der Entwurf des neu gefassten IDW Standards: Bescheinigung nach § 270d InsO und Beurteilung der Anforderungen nach § 270a InsO (IDW ES 9 n.F.) berücksichtigt im Vergleich zum bisherigen Standard mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) neu geschaffene gesetzliche Anforderungen, insbesondere eine vollständige und schlüssige Eigenverwaltungsplanung.

Bescheinigungen im Sanierungsbereich

Eine vergleichbare Bescheinigung ist erforderlich, wenn das Unternehmen im neu geschaffenen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen die Person des von Amts wegen bestellten Restrukturierungsbeauftragten bestimmen möchte. Der Entwurf des IDW Standards: Anforderungen an die Bescheinigung nach § 74 Abs. 2 StaRUG und Beurteilung der Voraussetzungen der Stabilisierungsanordnung (§ 51 StaRUG) (IDW ES 15) beschreibt die Anforderungen an die vom Berufsträger zu erstellende Bescheinigung. Der Gutachter beurteilt vor allem die Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Restrukturierungsplanung.

Die Entwürfe sind auf der Webseite des IDW abrufbar:

  • IDW ES 15 (Anforderungen an die Bescheinigung nach § 74 Abs. 2 StaRUG und Beurteilung der Voraussetzungen der Stabilisierungsanordnung [§ 51 StaRUG])
  • IDW ES 9 n.F. (Bescheinigung nach § 270d InsO und Beurteilung der Anforderungen nach § 270a InsO).

Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu den Entwürfen werden bis zum 13.05.2022 erbeten.


IDW vom 18.02.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


26.02.2026

Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Die EU verschlankt mit Omnibus I die Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten (CSRD und CS3D) deutlich, um Unternehmen zu entlasten.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


26.02.2026

Zum Stand der Gleichstellung

Gleichstellung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung und wirtschaftlichen Stabilität.

weiterlesen
Zum Stand der Gleichstellung

Steuerboard

Cornelius L. Roth


25.02.2026

Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Verpflichtet sich eine SE, AG oder KGaA mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist …

weiterlesen
Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)