• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

30.08.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin hat neue Hinweise zur Prüfung der Einhaltung der EU-Offenlegungsverordnung veröffentlicht. Darüber informiert das IDW.

Beitrag mit Bild

©3rdtimeluckystudio/123rf.com

Die EU-Offenlegungsverordnung und die EU-Taxonomie-Verordnung regeln nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Nach dem Fondsstandortgesetz vom 03.06.2021 unterstützen Wirtschaftsprüfer die BaFin bei der Überwachung der Einhaltung der neuen nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen.

Risikopotenzial für Greenwashing im Fokus

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die BaFin mit Schreiben vom 30.06.2021, 09.06.2022 und 07.07.2023 wesentliche Eckpfeiler für die aufsichtliche Prüfung dieser Anforderungen mitgeteilt (vgl. IDW Aktuell-Meldung vom 01.07.2021 und IDW Aktuell-Meldung vom 10.06.2022 sowie IDW Aktuell-Meldung vom 07.07.2023). Unter Berücksichtigung der aufsichtlichen Hinweise hatte das IDW zuletzt im Oktober 2023 den IDW Praxishinweis 1/2023 n.F. veröffentlicht (vgl. IDW Aktuell-Meldung vom 06.10.2023).

In dem aktuellen Schreiben an das IDW hat die BaFin nun mitgeteilt, dass die aufsichtlichen Vorgaben aus den bisherigen Schreiben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind. Das Schreiben finden Sie hier.


IDW vom 22.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2026

Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Deutschlands Gemeinden erzielen 2025 erneut Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer, während das Grundsteueraufkommen unverändert bleibt.

weiterlesen
Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Meldung

©momius/fotolia.com


16.10.2026

Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Das mögliche Ende des Altersteilzeit-Blockmodells zwingt Unternehmen, rechtzeitig alternative Modelle für den Ruhestand zu prüfen.

weiterlesen
Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht