17.07.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Neue Halberg-Guss GmbH: Kein Streikverbot

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt/M. hat entschieden, dass der Streik um einen Tarifsozialplan bei der Neue Halberg-Guss GmbH nicht zu untersagen ist.

Arbeitnehmer der Betriebe der Neue Halberg-Guss GmbH in Leipzig und Saarbrücken streiken bereits seit ca. vier Wochen. Nach dem Streikaufruf wollen sie damit Ausgleichsleistungen für den Verlust der Arbeitsplätze wegen der angekündigten Werksschließung in Leipzig erreichen. Bereits das Arbeitsgericht Frankfurt/M. hatte es in einem Eilverfahren abgelehnt, den Streik zu untersagen.

Abschluss eines Tarifsozialplans bestreikbar

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat nun den Antrag der Arbeitgeberin gegen die IG Metall zurückgewiesen (Urteil vom 16.07.2018 – 16 SaGa 933/18). Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts darf nach der Rechtsprechung des BAG um den Abschluss eines Tarifsozialplans gestreikt werden. Es könne nicht unterstellt werden, dass tatsächlich andere, unzulässige Streikziele verfolgt würden. Die Arbeitgeberin hätte in dem Eilverfahren geltend gemacht, die IG Metall wolle in erster Linie die Prevent-Gruppe als Gesellschafter treffen und eine Schließung des Werkes in Leipzig verhindern.

Sind Streikforderungen angemessen?

Das Landesarbeitsgericht hatte nicht vorab zu bewerten, ob die Streikforderungen sich in einem angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bewegten. Der Streik sei auch nicht unverhältnismäßig, da er geführt werden müsse, um Verhandlungen über einen Ausgleich für die Arbeitnehmer zu erreichen, die ihren Arbeitsplatz durch die Schließung des Leipziger Betriebes verlieren werden. Es sei der Behauptung der Arbeitgeberin, der Streik werde wirtschaftlich existenzvernichtend geführt, nicht zu folgen.

Eine Revision ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zulässig.

(LArbG Frankfurt, PM vom 16.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


03.12.2024

SCHUFA-Meldung rückständiger Forderungen kann gegen DSGVO verstoßen

Das OLG Schleswig-Holstein erklärte undifferenzierte Schufa-Meldungen für widerrufspflichtig, wenn der Datenschutz des Schuldners überwiegt.

weiterlesen
SCHUFA-Meldung rückständiger Forderungen kann gegen DSGVO verstoßen

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


03.12.2024

DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der Grunderwerbsteuer

Das JStG 2024 hat die Gefahr der rückwirkenden Besteuerung bei Inanspruchnahme der grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen für Personengesellschaften gebannt.

weiterlesen
DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der Grunderwerbsteuer

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


02.12.2024

Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken

Verluste bei Steuereinnahmen in der EU durch Gewinnverlagerungen von Konzernen belaufen sich laut Schätzungen auf bis zu 100 Milliarden Euro pro Jahr.

weiterlesen
Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank