17.07.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Neue Halberg-Guss GmbH: Kein Streikverbot

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt/M. hat entschieden, dass der Streik um einen Tarifsozialplan bei der Neue Halberg-Guss GmbH nicht zu untersagen ist.

Arbeitnehmer der Betriebe der Neue Halberg-Guss GmbH in Leipzig und Saarbrücken streiken bereits seit ca. vier Wochen. Nach dem Streikaufruf wollen sie damit Ausgleichsleistungen für den Verlust der Arbeitsplätze wegen der angekündigten Werksschließung in Leipzig erreichen. Bereits das Arbeitsgericht Frankfurt/M. hatte es in einem Eilverfahren abgelehnt, den Streik zu untersagen.

Abschluss eines Tarifsozialplans bestreikbar

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat nun den Antrag der Arbeitgeberin gegen die IG Metall zurückgewiesen (Urteil vom 16.07.2018 – 16 SaGa 933/18). Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts darf nach der Rechtsprechung des BAG um den Abschluss eines Tarifsozialplans gestreikt werden. Es könne nicht unterstellt werden, dass tatsächlich andere, unzulässige Streikziele verfolgt würden. Die Arbeitgeberin hätte in dem Eilverfahren geltend gemacht, die IG Metall wolle in erster Linie die Prevent-Gruppe als Gesellschafter treffen und eine Schließung des Werkes in Leipzig verhindern.

Sind Streikforderungen angemessen?

Das Landesarbeitsgericht hatte nicht vorab zu bewerten, ob die Streikforderungen sich in einem angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bewegten. Der Streik sei auch nicht unverhältnismäßig, da er geführt werden müsse, um Verhandlungen über einen Ausgleich für die Arbeitnehmer zu erreichen, die ihren Arbeitsplatz durch die Schließung des Leipziger Betriebes verlieren werden. Es sei der Behauptung der Arbeitgeberin, der Streik werde wirtschaftlich existenzvernichtend geführt, nicht zu folgen.

Eine Revision ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zulässig.

(LArbG Frankfurt, PM vom 16.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Juris KI-Suite


20.07.2026

juris KI-Suite: Deutlicher Effizienzgewinn für Rechts- und Steuerberater

Das Steuerrecht ist von hoher Komplexität und einer dynamischen Rechtsentwicklung geprägt. Gesetzesänderungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsanweisungen und individuelle Mandantenthemen müssen laufend analysiert und gesichert in die Beratungspraxis übertragen werden. Entscheidend ist, zuverlässige Quellen zu nutzen, Zusammenhänge zu erkennen und daraus fundierte Handlungsempfehlungen abzuleiten.

weiterlesen
juris KI-Suite: Deutlicher Effizienzgewinn für Rechts- und Steuerberater

Meldung

© Minerva Studio/fotolia.com


20.07.2026

Startups: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern

Mehr als jedes dritte Startup beteiligt Beschäftigte am Unternehmenserfolg, überwiegend durch virtuelle Anteile, zeigen aktuelle Zahlen.

weiterlesen
Startups: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern

Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht