17.07.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Neue Halberg-Guss GmbH: Kein Streikverbot

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt/M. hat entschieden, dass der Streik um einen Tarifsozialplan bei der Neue Halberg-Guss GmbH nicht zu untersagen ist.

Arbeitnehmer der Betriebe der Neue Halberg-Guss GmbH in Leipzig und Saarbrücken streiken bereits seit ca. vier Wochen. Nach dem Streikaufruf wollen sie damit Ausgleichsleistungen für den Verlust der Arbeitsplätze wegen der angekündigten Werksschließung in Leipzig erreichen. Bereits das Arbeitsgericht Frankfurt/M. hatte es in einem Eilverfahren abgelehnt, den Streik zu untersagen.

Abschluss eines Tarifsozialplans bestreikbar

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat nun den Antrag der Arbeitgeberin gegen die IG Metall zurückgewiesen (Urteil vom 16.07.2018 – 16 SaGa 933/18). Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts darf nach der Rechtsprechung des BAG um den Abschluss eines Tarifsozialplans gestreikt werden. Es könne nicht unterstellt werden, dass tatsächlich andere, unzulässige Streikziele verfolgt würden. Die Arbeitgeberin hätte in dem Eilverfahren geltend gemacht, die IG Metall wolle in erster Linie die Prevent-Gruppe als Gesellschafter treffen und eine Schließung des Werkes in Leipzig verhindern.

Sind Streikforderungen angemessen?

Das Landesarbeitsgericht hatte nicht vorab zu bewerten, ob die Streikforderungen sich in einem angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bewegten. Der Streik sei auch nicht unverhältnismäßig, da er geführt werden müsse, um Verhandlungen über einen Ausgleich für die Arbeitnehmer zu erreichen, die ihren Arbeitsplatz durch die Schließung des Leipziger Betriebes verlieren werden. Es sei der Behauptung der Arbeitgeberin, der Streik werde wirtschaftlich existenzvernichtend geführt, nicht zu folgen.

Eine Revision ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zulässig.

(LArbG Frankfurt, PM vom 16.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)