• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Betriebsaufspaltung

06.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Betriebsaufspaltung

Beitrag mit Bild

Auch und gerade die neueren Entwicklungen zeigen, dass die Betriebsaufspaltung ihren Status als „Dauerbrenner“ in absehbarer Zeit nicht verlieren wird.

Kontinuierlich ist das Thema Betriebsaufspaltung Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen und wissenschaftlicher Untersuchungen – mit immer neuen Problemfeldern und unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Eine Betriebsaufspaltung ist ein steuerliches Konstrukt, bei dem ein Unternehmen in zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Einheiten aufgespaltet wird. Da es keine gesetzliche Definition der Betriebsaufspaltung gibt, basieren zahlreiche Fallgestaltungen auf der Rechtsprechung des BFH. Diverse Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. im Hinblick auf die Implementierung von Organschaftsstrukturen zur Vermeidung von gewerbesteuerlichen Doppelbelastungen oder die Verhinderung einer ungewollten Realisierung von stillen Reserven bei ungewollter Beendigung der Betriebsaufspaltung werfen regelmäßig Fragen auf.

Der Fachbeitrag „Betriebsaufspaltung – Aktuelle Entwicklungen und Praxisfragen“ von Prof. Dr. Lars Micker, BScEc, LL.M. und Dipl.-Fw. (FH) Rabea Schwarz gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit und deren praktische Konsequenzen. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB Nr. 18 vom 06.05.2016, Seite 1041 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1201503


Weitere Meldungen


Meldung

©pixbox77/fotolia.com


01.12.2023

Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Die Investitionen der Industrie sind binnen zehn Jahren um 74,3 % gestiegen, wie das Statistische Bundesamt vor dem Start der Weltklimakonferenz am 30.11.2023 mitteilt.

weiterlesen
Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Meldung

©alimyakubov/fotolia.com


01.12.2023

EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Eine Gemeinde in Belgien verbot einer Mitarbeiterin, im Dienst ein Kopftuch zu tragen. Der EuGH stellte klar, dass ein solches Verbot erlaubt ist.

weiterlesen
EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.11.2023

BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Der BFH hat sich mit dem Anonymitätsgrundsatz und dem Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuerberaterprüfung befasst.

weiterlesen
BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank