• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Betriebsaufspaltung

06.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Betriebsaufspaltung

Beitrag mit Bild

Auch und gerade die neueren Entwicklungen zeigen, dass die Betriebsaufspaltung ihren Status als „Dauerbrenner“ in absehbarer Zeit nicht verlieren wird.

Kontinuierlich ist das Thema Betriebsaufspaltung Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen und wissenschaftlicher Untersuchungen – mit immer neuen Problemfeldern und unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Eine Betriebsaufspaltung ist ein steuerliches Konstrukt, bei dem ein Unternehmen in zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Einheiten aufgespaltet wird. Da es keine gesetzliche Definition der Betriebsaufspaltung gibt, basieren zahlreiche Fallgestaltungen auf der Rechtsprechung des BFH. Diverse Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. im Hinblick auf die Implementierung von Organschaftsstrukturen zur Vermeidung von gewerbesteuerlichen Doppelbelastungen oder die Verhinderung einer ungewollten Realisierung von stillen Reserven bei ungewollter Beendigung der Betriebsaufspaltung werfen regelmäßig Fragen auf.

Der Fachbeitrag „Betriebsaufspaltung – Aktuelle Entwicklungen und Praxisfragen“ von Prof. Dr. Lars Micker, BScEc, LL.M. und Dipl.-Fw. (FH) Rabea Schwarz gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit und deren praktische Konsequenzen. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB Nr. 18 vom 06.05.2016, Seite 1041 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1201503


Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


22.01.2026

BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Eine Gewerbesteuerpflicht für Stiftungen darf nicht unterstellt werden. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Schwelle zur gewerblichen Betätigung überschritten wird.

weiterlesen
BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)