• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Geschäftsanweisung zur Sperrzeit (§ 159 SGB III)

02.03.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Neue Geschäftsanweisung zur Sperrzeit (§ 159 SGB III)

Beitrag mit Bild

Für Unternehmen bedeutet eine drohende Sperrzeit, dass sich Aufhebungsvertragsverhandlungen mit dem Mitarbeiter aus Angst vor einer drohenden Sperrzeit schwieriger gestalten.

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Geschäftsanweisung zum Umgang mit Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I) nach § 159 SGB III aktualisiert.

Die neue Geschäftsanweisung bringt für Mitarbeiter und Unternehmen zwei relevante Neuerungen, wie Dr. Silvia Lang, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Senior Associate bei Hogan Lovells in München erklärt.

Änderungen bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags (oder der Ausspruch einer Eigenkündigung des Mitarbeiters) führt nicht mehr dazu, dass gegen den Mitarbeiter eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I verhängt wird, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter auch aus personenbedingten Gründen (z.B. Krankheit) kündigen kann. Bisher war bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags (oder bei Ausspruch einer Eigenkündigung des Mitarbeiters) eine Sperrzeit nur ausgeschlossen, wenn eine Kündigung des Arbeitgebers aus betriebsbedingten Gründen drohte (wichtige Gründe zur Rechtfertigung von versicherungswidrigem Verhalten (§ 159 Abs. (1) SGB III).

Wegfall der Mindestgrenze

Wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag abschließen, überprüft die Bundesagentur für Arbeit die Rechtmäßigkeit einer drohenden Arbeitgeberkündigung nicht mehr, wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter eine Abfindung von maximal bis zu 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Bisher musste die Abfindung mindestens 0,25 Bruttomonatsgehälter betragen. Die Mindestgrenze ist weggefallen.

(Hogan Lovells, PM vom 16.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©tadamichi/fotolia.com


16.07.2026

Wirtschaftsprüfer wachsen trotz Rezession weiter

Die Wirtschaftsprüfungsbranche wächst nach wie vor, verändert jedoch ihre Strukturen und setzt zunehmend auf KI als neuen Standard.

weiterlesen
Wirtschaftsprüfer wachsen trotz Rezession weiter

Meldung

©kritchanut/fotolia.com


16.07.2026

DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Auch DBA-freigestellte Beteiligungserträge können eine pauschale Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben in Deutschland auslösen.

weiterlesen
DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


16.07.2026

Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Genossenschaften sollen schneller gegründet, digital organisiert und besser vor unseriösen Geschäftsmodellen geschützt werden.

weiterlesen
Modernisierung für das Recht der Genossenschaften
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht