22.09.2017

Meldung, Steuerrecht

Neue Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer?

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Nordrhein-Westfalen drängt darauf, Menschen beim Erwerb von Wohneigentum über einen Freibetrag von der Grunderwerbsteuer zu entlasten. In einem Entschließungsantrag fordert das Land die Bundesregierung auf, hierzu zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Wohneigentum ist nicht nur ein wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung, sondern bedeutet auch für Familien Planungssicherheit, heißt es in dem Entschließungsantrag. Trotz historisch niedriger Zinsen stagniere die Wohnungseigentumsquote in Deutschland seit Jahren und sei im europäischen Vergleich extrem niedrig. Es sei deshalb geboten, insbesondere Haushalte mit geringerem Einkommen und junge Familien beim Kauf einer Wohnimmobilie zu unterstützen.

Ähnliche Forderung aus Schleswig-Holstein

Die gleiche Intention verfolgt Schleswig-Holstein mit einem eigenen Entschließungsantrag (Drs. 627/17). Zugleich wendet sich das Land gegen so genannte Share Deals von Immobilienkonzernen zur Umgehung der Grunderwerbsteuer. Beide Entschließungsanträge wurden am 22.09.2017 im Plenum erstmals vorgestellt und danach in die Fachausschüsse überwiesen.

(Bundesrat vom 22.09.2017 / Viola C. Didier)


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