• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus ab 01.01.2023

12.12.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus ab 01.01.2023

Die Bundesregierung will den Umstieg auf saubere Mobilität voranbringen. Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger wird die Möglichkeit zur Unterstützung des Erwerbs von rein elektrischen Fahrzeugen über den 01. Januar 2023 hinaus ermöglicht.

Beitrag mit Bild

©estations/fotolia.com

Die neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Zugleich wird die Förderung für Elektroautos degressiv ausgestaltet und so reformiert, dass sie ab 01. Januar 2023 nur für Kraftfahrzeuge ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Förderfähig sind ab diesem Zeitpunkt rein elektrische Fahrzeuge. Maßgeblich für den Förderantrag ist weiterhin das Datum der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa.de/elektromobilitaet).

So hoch fällt der Umweltbonus aus

Beim Umweltbonus beträgt der Bundesanteil an der Förderung ab 01. Januar 2023 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Die Mindesthaltedauer beim Kauf und beim Leasing verdoppelt sich auf 12 Monate.

Ab 01. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Der Bundesanteil sinkt ab 01. Januar 2024 weiter auf 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells.


BMWK vom 09.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)