Der Interministerielle Ausschuss des Bundes für Exportkreditgarantien (IMA) hat eine wichtige Grundsatzentscheidung zur konkreten Umsetzung der neuen Exportstrategie gefällt.
Die Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen sind globaler geworden und schließen immer häufiger hohe ausländische Lieferanteile mit ein. In einem von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten und vom Bundeskabinett vergangene Woche beschlossenen Strategiepapier für den internationalen Wettbewerb ist deshalb unter anderem vorgesehen, die Deckung von ausländischen Zulieferungen weiterzuentwickeln. Der IMA hat dies nun umgesetzt.
Bessere Exportchancen für KMU
Gleichzeitig hat der IMA entschieden, die Möglichkeit der Absenkung der Selbstbeteiligung um drei weitere Jahre zu verlängern. Damit sind die Exportchancen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen verbessert worden. Exporte mit hohem ausländischem Wertschöpfungsanteil können vom Bund zukünftig besser mit Exportkreditgarantien unterstützt werden. Auslandsanteile von bis zu 49 Prozent werden automatisch zulässig sein. Höhere Auslandsanteile können im Wege einer Einzelfallentscheidung zugelassen werden. Das bewährte Voranfrageverfahren, also die Vorab-Prüfung durch den Bund, wird beibehalten und bietet Exporteuren Planungssicherheit.
Risikominimierung bei Auslandsgeschäften
Wichtig für deutsche Exporteure, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, ist auch die Möglichkeit, ihr Risiko bei Auslandsgeschäften zu reduzieren. Die Exportkreditgarantien des Bundes geben hier eine verlässliche Absicherung, indem sie den Exporteur im Schadensfall bis auf eine bestimmte Selbstbeteiligung vor Verlusten schützen. Der IMA hat eine Sonderregelung, die ursprünglich im Zuge der Finanzkrise eingeführt wurde, nun um weitere drei Jahre verlängert. Gegen Gebühr können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall auf 5 Prozent reduzieren. Im Normalfall liegt der Wert, je nach Produkt, zwischen 10 Prozent und 15 Prozent. Große Relevanz hat diese Risikominderungsmöglichkeit auch für die Bilanzentlastung und Refinanzierung der Exporteure.
Absicherung von Zahlungsansprüchen
Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen, die im Exportgeschäft tätig sind, durch Absicherung ihrer Zahlungsansprüche im Ausland. Durch die so genannten „Hermesdeckungen“ können sich die Exporteure auch bei der Ausfuhr deutscher Waren in Schwellen- und Entwicklungsländer gegen Risiken absichern und im internationalen Wettbewerb bestehen. Im vergangenen Jahr sicherte die Bundesregierung deutsche Exporte in Höhe von 25,8 Milliarden Euro mit Exportkreditgarantien ab.
(BMWi vom 13.10.2016/ Viola C. Didier)