Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, mit denen Vorkehrungen für den Fall getroffen werden sollen, dass systemrelevante Marktinfrastrukturen – sog. zentrale Gegenparteien oder CCPs – in Schieflage geraten.
Bei Geschäften mit Finanzinstrumenten, etwa Anleihen, Aktien, Derivaten und Rohstoff-Kontrakten fungiert eine CCP als Vermittler zwischen beiden Geschäftsparteien. CCPs, die Finanzinstitute und Endnutzer, etwa Unternehmen, bei der Steuerung ihrer Geschäftsrisiken unterstützen, tragen entscheidend dazu bei, dass Risiken und Verflechtungen im Finanzsystem abgebaut werden. Seit sich die G20 infolge der Krise dazu verpflichtet haben, standardisierte OTC-Derivate durch CCPs zu clearen, haben sich die Anzahl und die Bedeutung der zentralen Gegenparteien in Europa und der Welt fast verdoppelt. Ein Großteil der Derivatekontrakte im Wert von 500 Billionen EUR, die weltweit noch nicht abgewickelt sind, wird von 17 europäischen CCPs gecleart.
Für ein stärkeres Finanzsystem
Mit der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen („EMIR“) wurden bereits hohe Regulierungsstandards für CCPs in der EU gesetzt. Es gibt jedoch keine EU-weiten Vorschriften für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine CCP in ernste finanzielle Nöte gerät oder vor dem Ausfall steht und deswegen auf geordnete Weise saniert oder abgewickelt werden muss. Mit dem am 28.11.2016 angenommenen Vorschlag soll nun ein Rahmen für die Sanierung und Abwicklung dieser systemrelevanten CCPs geschaffen werden. Dies soll gewährleisten, dass die kritischen Funktionen von CCPs aufrechterhalten werden und gleichzeitig die Finanzstabilität gewahrt und verhindert wird, dass die mit der Umstrukturierung und Abwicklung ausfallender CCPs verbundenen Kosten auf die Steuerzahler abgewälzt werden.
Kerninhalte des Vorschlags
Der vorgeschlagene Rechtsrahmen für CCPs, der sich auf internationale Normen stützt, enthält Bestimmungen, die mit denen für die Sanierung und Abwicklung von Banken (Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten) vergleichbar sind. Da CCPs jedoch nicht mit Banken vergleichbar sind, sieht dieser Vorschlag gezielte Instrumente vor, die stärker auf die Ausfallmanagementverfahren von CCPs und ihre Betriebsvorschriften ausgerichtet sind. Insbesondere wird darin festgelegt, wie Verluste aufgeteilt werden sollen.
Der Verordnungsentwurf wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung und Annahme vorgelegt.
(EU-Kommission, PM vom 28.11.2016/ Viola C. Didier)