• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue EU-Vorschriften für Online-Finanzdienstleistungen

18.12.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue EU-Vorschriften für Online-Finanzdienstleistungen

Am 18.12.2023 sind die neuen EU-Vorschriften über Online-Finanzdienstleistungen in Kraft getreten. Die Dienstleister müssen nun klarere Vorschriften für vorvertragliche Informationen bereitstellen.

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Durch die neuen EU-Vorschriften über Online-Finanzdienstleistungen müssen die Anbieter jetzt unter anderem eine neue Schaltfläche „Widerruf“ einführen, über die die Verbraucherinnen und Verbraucher mit nur einem Klick von einem Vertrag zurücktreten können. Die Richtlinie über Finanzdienstleistungen im Fernabsatz wird die Verbraucherrechte stärken und die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt fördern.

Die Dienstleister müssen nun klarere Vorschriften für vorvertragliche Informationen bereitstellen. Auch werde sie verpflichtet sein, in Fällen, in denen die Chatbot-Kommunikation nicht zufrieden stellend ist, menschliche Kundenunterstützung zu leisten.

So geht es weiter

Diese neuen Vorschriften ergeben sich aus der überarbeiteten Richtlinie von 2002. Sie zielen darauf ab, die Digitalisierung des Sektors, neue Arten von Finanzdienstleistungen und Online-Transaktionen besser anzugehen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 19.12.2025 in nationales Recht umsetzen.


EU-Kommission vom 18.12.2023 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht