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18.12.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue EU-Vorschriften für Online-Finanzdienstleistungen

Am 18.12.2023 sind die neuen EU-Vorschriften über Online-Finanzdienstleistungen in Kraft getreten. Die Dienstleister müssen nun klarere Vorschriften für vorvertragliche Informationen bereitstellen.

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Durch die neuen EU-Vorschriften über Online-Finanzdienstleistungen müssen die Anbieter jetzt unter anderem eine neue Schaltfläche „Widerruf“ einführen, über die die Verbraucherinnen und Verbraucher mit nur einem Klick von einem Vertrag zurücktreten können. Die Richtlinie über Finanzdienstleistungen im Fernabsatz wird die Verbraucherrechte stärken und die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt fördern.

Die Dienstleister müssen nun klarere Vorschriften für vorvertragliche Informationen bereitstellen. Auch werde sie verpflichtet sein, in Fällen, in denen die Chatbot-Kommunikation nicht zufrieden stellend ist, menschliche Kundenunterstützung zu leisten.

So geht es weiter

Diese neuen Vorschriften ergeben sich aus der überarbeiteten Richtlinie von 2002. Sie zielen darauf ab, die Digitalisierung des Sektors, neue Arten von Finanzdienstleistungen und Online-Transaktionen besser anzugehen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 19.12.2025 in nationales Recht umsetzen.


EU-Kommission vom 18.12.2023 / RES JURA Redaktionsbüro

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