05.11.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Neue Erkenntnisse zu flexiblen Arbeitszeiten

Wenn Beschäftigte über ihre Arbeitszeiten mitentscheiden können, wirkt sich das positiv auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus. Aber auch das Gegenteil kann der Fall sein. Wenn Beschäftigte dauernd Überstunden leisten oder im Homeoffice ständig erreichbar sein müssen, leidet darunter die Work-Life-Balance.

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Flexible Arbeitszeiten, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken sollen, können durch mehr Überstunden die Work-Life-Balance verschlechtern. Rund die Hälfte der Erwerbstätigen hat nämlich Schwierigkeiten, von der Arbeit abzuschalten. Damit steigt die Gefahr von Stresserkrankungen oder Burnout. Beschäftigte im Homeoffice machen fast doppelt so viele Überstunden, wenn die Arbeitszeit nicht aufgezeichnet wird. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

So viele Überstunden kommen zusammen

Flexibles Arbeiten ist vor allem problematisch in Betrieben mit unzureichender Personaldecke, häufiger Projektarbeit und knappen Deadlines, macht die aktuelle Böckler-Befragung vom Juli 2021 unter rund 4500 Erwerbstätigen deutlich. Bei ausreichend Personal leisten Vollzeitbeschäftigte danach im Durchschnitt zwei Überstunden pro Woche. Bei Personalengpässen sind es durchschnittlich 3,5 Überstunden. Beschäftigte, deren Arbeit eine zeitlich enge Deadline steuert, arbeiten wöchentlich im Durchschnitt 3,5 Stunden mehr. Beschäftigte ohne Deadlines machen drei Überstunden. Ohne Team-Projektarbeit leisten Vollzeitbeschäftigte im Durchschnitt 2,5 Überstunden pro Woche. Arbeiten sie in Projekten oder Teams, sind es durchschnittlich 3,5 Überstunden.

Flexible Arbeitszeiten begünstigen „interessierte Selbstgefährdung“

Dass solche modernen und zunehmend verbreiteten Arbeitsformen oft mit längeren tatsächlichen Arbeitszeiten verbunden sind, habe allenfalls vordergründig mit freiwilligem Engagement zu tun. Oft seien vom Arbeitgeber zu hoch angesetzte Ziele die wahren Gründe. In solchen Fällen entscheiden sich Beschäftigte zwar dafür, Überstunden am Abend und am Wochenende zu leisten, aber nicht etwa aus Begeisterung für ihre Arbeit, sondern um ihr Arbeitspensum zu schaffen – und weil sie sich für den Erfolg von Projekten und die Einhaltung von Fristen verantwortlich fühlen. In der Wissenschaft ist in diesem Zusammenhang auch von „interessierter Selbstgefährdung“ die Rede.

Arbeitsbedingungen im Betrieb entscheidend

Ob zeit- und ortsflexibles Arbeiten den Beschäftigten nützt oder schadet, hänge wesentlich von den Arbeitsbedingungen im Betrieb und der Unternehmenskultur ab. Die Erfassung der Arbeitszeit könnte die Beschäftigten beispielsweise schützen. Nach den Daten der HBS-Erwerbstätigenbefragung leisten Beschäftigte ohne Zeiterfassung im Homeoffice besonders viele Überstunden: 3,5 Stunden im Wochendurchschnitt bei einer Vollzeitstelle. Dokumentieren sie ihre mobile Arbeitszeit selber, sind es 3 Stunden, zeichnet das Unternehmen die Arbeitszeit auf, dagegen 2 Stunden. Das schlägt auch auf die Möglichkeit zur Regeneration durch. Erfolgt keine Erfassung der Arbeitszeiten, geben nur 46 % an, dass sie sich von der Arbeit erholen. Dokumentieren die Beschäftigten ihre Arbeitszeit selbst, sagen dies 50 %. Und wenn die Arbeitszeit betrieblich erfasst wird, sind es 58 %. Besser erholt sind also Beschäftigte, wenn die Arbeitszeit allgemeingültig und für alle im Betrieb dokumentiert wird.


Hans-Böckler-Stiftung vom 02.11.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Meldung

©psdesign1 /fotolia.com


04.03.2026

EUStA-Jahresbericht: Rekord bei Mehrwertsteuer- und Zollbetrug

Der aktuelle Bericht der EUStA zeigt deutlich, dass sich organisierte Kriminalität zunehmend in Richtung komplexer Steuer- und Handelsbetrugsmodelle verlagert.

weiterlesen
EUStA-Jahresbericht: Rekord bei Mehrwertsteuer- und Zollbetrug

Meldung

©p365.de/fotolia.com


04.03.2026

GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum

In der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll das Vermögen in der Gesellschaft verbleiben. Es wäre damit nicht möglich, Gewinne einfach auszuzahlen.

weiterlesen
GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)