• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Entscheidung zum Einsatz von Tracking-Cookies

06.01.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Entscheidung zum Einsatz von Tracking-Cookies

Das Landgericht München I hat der BurdaForward GmbH untersagt, ohne wirksame Einwilligung der Verbraucher Tracking-Cookies zur Auswertung des Nutzerverhaltens für Werbe- und Analysezwecke einzusetzen. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) teilweise statt.

Beitrag mit Bild

©Matic Štojs/fotolia.com

Die zum Burda Medienkonzern gehörende BurdaForward GmbH betreibt unter anderem die Seite focus.de, das nach eigenen Angaben größte Nachrichtenportal Deutschlands. Nach Aufrufen der Seite öffnete sich ein sog. Cookie-Banner, mit dem sich das Unternehmen die Einwilligung zur Speicherung von Cookies und zur Auswertung von auf den Endgeräten der Nutzer gespeicherten Daten für Werbe- und Analysezwecke einholen wollten.

Manipulative Gestaltung des Cookie-Banners

Die Startseite des Banners ließ den Nutzern nur die Wahl, durch Klick auf „Akzeptieren“ in die Verarbeitung ihrer Daten und ihres Surfverhaltens durch zahlreiche Drittunternehmen in vollem Umfang einzuwilligen oder durch Anklicken der Schaltfläche „Einstellungen“ eine gesonderte Auswahl zu treffen. In letzterem Fall öffnete sich ein Fenster „Privatsphäre-Einstellungen“, das auf mehr als 140 Bildschirmseiten nach Datennutzung differenzierte Einstellungen für mehr als 100 Drittanbieter enthielt. Die Schaltflächen „Alle akzeptieren“ und „Auswahl speichern“ waren deutlich hervorgehoben. Die Möglichkeit „alle ablehnen“ war dagegen unscheinbar in blasser Schrift in der rechten oberen Ecke des Fensters platziert.

Bestätigung durch das LG München

Das Münchner Landgericht schloss sich mit Urteil vom 29.11.2022 (33 O 14766/19) der Auffassung des vzbv an, dass die durch das eingesetzte Banner eingeholten Einwilligungen unwirksam sind. Der Einwilligungsmechanismus verstoße gegen die gesetzlichen Anforderungen. Diese setzen für eine wirksame Einwilligung eine freiwillige, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung der Nutzer voraus.

Die auf focus.de eingeholte Einwilligung beruhe aufgrund der Gestaltung des Cookie-Banners bereits nicht auf einer freiwilligen Entscheidung. Die Einwilligung zu verweigern sei mit mehr Aufwand verbunden als das schnelle Akzeptieren der Datenverarbeitung und werde durch die Vielzahl der Einstellungsmöglichkeiten auf der zweiten Ebene des Banners zusätzlich erschwert. Für die unterschiedliche Behandlung der Wahlmöglichkeiten „Einwilligung erteilen“ und „Einwilligung verweigern“ gebe es keine sachliche Rechtfertigung.

Weitergehende Klageanträge abgewiesen

Anträge des vzbv, das Unternehmen auch wegen unzureichender Informationen über die beabsichtige Datennutzung und seine Vereinbarungen mit Drittanbietern zu verurteilen, lehnte das Gericht dagegen ab. Derartige Informationspflichten ergäben sich allein aus der Datenschutzgrundverordnung, der vzbv habe seine Anträge aber ausschließlich auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz gestützt.


vzbv vom 02.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

Meldung

©kebox/fotolia.com


29.06.2026

DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Das Jahressteuergesetz 2026 enthält aus Sicht des DStV zwar einige sinnvolle Ansätze, es drohen aber neue Auslegungsfragen und mehr Verwaltungsaufwand.

weiterlesen
DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


29.06.2026

Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1

Dass Jobsicherheit das Gehalt überholt, ist ein deutliches Signal. Beschäftigte schauen in einem unsicheren Umfeld zuerst darauf, ob ein Arbeitgeber Verlässlichkeit bietet.

weiterlesen
Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht