22.12.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Neue digitale Gründerplattform

Beitrag mit Bild

©Sunnystudio/fotolia.com

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die KfW Bankengruppe gehen neue Wege beim Ausbau der Gründungsinfrastruktur in Deutschland und starten die Pilotphase für eine neue digitale Gründerplattform.

Auf der Website www.gruenderplattform.de erhalten Gründungswillige ab März 2018 individuelle Hilfestellung – von der Idee, über das Geschäftsmodell und den Businessplan bis hin zur Auswahl passender Förderung und Finanzierung. Gleichzeitig sind deutschlandweit die zentralen Akteure für die Gründungsberatung und -finanzierung auf der Plattform eingebunden. Somit bieten mit der Gründerplattform die KfW, deren gesetzlicher Auftrag Gründungs- und Beratungsförderung beinhaltet, und das BMWi maßgeschneiderte Unterstützung für jeden Gründungsinteressierten. Gleichzeitig sollen die Hürden im Gründungsprozess abgebaut werden, damit mehr Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und so ein Beitrag zur Belebung des Gründergeschehens in Deutschland geleistet wird.

Gute Vorbereitung für erfolgreiche Gründungen

„Wir wollen die Chancen der Digitalisierung gezielt nutzen, um den Prozess der Existenzgründung in Deutschland zu vereinfachen. Hierzu gehören innovative Tools für die Planungsphase, aber auch – und dies ist vielleicht sogar entscheidender – eine digitale Infrastruktur, die es Gründerinnen und Gründern ermöglicht, in Interaktion mit eigenen sowie externen Netzwerken zu treten“, erklärte Staatssekretär Matthias Machnig.

(BMWi und KfW vom 19.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Steuerboard

Maximilian Moormann


28.05.2026

Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Eine erbschaftsteuerliche Vergünstigung ist das sogenannte „Familienheimprivileg“. Danach bleibt das Familienheim für Erben unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei.

weiterlesen
Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


28.05.2026

BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus

Wer einem Ruhen seines finanzgerichtlichen Verfahrens zustimmt, kann später nicht ohne Weiteres Entschädigung wegen langer Verfahrensdauer verlangen.

weiterlesen
BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht