14.12.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Datenbank für notarielle Urkunden

Beitrag mit Bild

Urkunden werden künftig digitalisiert und elektronisch aufbewahrt.

Die Bundesregierung will etwas dagegen unternehmen, dass die Räumlichkeiten zur Aufbewahrung notarieller Unterlagen aus den Nähten platzen. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf „zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer“ beim Bundestag eingereicht.

Nach geltendem Recht müssen notarielle Urkunden und andere Notariatsunterlagen zwischen fünf und 100 Jahren, in bestimmten Fällen sogar unbefristet aufbewahrt werden. Jährlich kommen nach Angaben der damit befassten Stellen rund sieben Millionen Urkunden hinzu. Wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, stoßen damit sowohl die Notariate als auch die in vielen Fällen für die Aufbewahrung zuständigen Amtsgerichte an die Grenzen ihrer räumlichen Möglichkeiten.

Umstellung auf elektronische Speicherung

Die Bundesregierung will das Problem durch die langfristige Umstellung auf eine elektronische Speicherung solcher Dokumente lösen. Die Datenbank dafür soll von der Bundesnotarkammer eingerichtet und geführt werden. Sie soll die langfristige elektronische Verwahrung von Notariatsunterlagen gewährleisten. Das vorgelegte umfangreiche Gesetzeswerk soll die damit verbundenen Einzelheiten regeln. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung überwiegend wohlwollend begegnet.

(Dt. Bundestag, hib vom 13.12.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)