14.12.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Datenbank für notarielle Urkunden

Beitrag mit Bild

Urkunden werden künftig digitalisiert und elektronisch aufbewahrt.

Die Bundesregierung will etwas dagegen unternehmen, dass die Räumlichkeiten zur Aufbewahrung notarieller Unterlagen aus den Nähten platzen. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf „zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer“ beim Bundestag eingereicht.

Nach geltendem Recht müssen notarielle Urkunden und andere Notariatsunterlagen zwischen fünf und 100 Jahren, in bestimmten Fällen sogar unbefristet aufbewahrt werden. Jährlich kommen nach Angaben der damit befassten Stellen rund sieben Millionen Urkunden hinzu. Wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, stoßen damit sowohl die Notariate als auch die in vielen Fällen für die Aufbewahrung zuständigen Amtsgerichte an die Grenzen ihrer räumlichen Möglichkeiten.

Umstellung auf elektronische Speicherung

Die Bundesregierung will das Problem durch die langfristige Umstellung auf eine elektronische Speicherung solcher Dokumente lösen. Die Datenbank dafür soll von der Bundesnotarkammer eingerichtet und geführt werden. Sie soll die langfristige elektronische Verwahrung von Notariatsunterlagen gewährleisten. Das vorgelegte umfangreiche Gesetzeswerk soll die damit verbundenen Einzelheiten regeln. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung überwiegend wohlwollend begegnet.

(Dt. Bundestag, hib vom 13.12.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


03.12.2025

VSME Digital Template in deutscher Sprachversion veröffentlicht

Die VSME-Vorlage ermöglicht eine strukturierte Dateneingabe, automatische Berechnungen sowie eine einfache Konvertierung in andere Formate.

weiterlesen
VSME Digital Template in deutscher Sprachversion veröffentlicht

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank