• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Ausbildungsordnungen ab dem 1. August 2015

31.07.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Neue Ausbildungsordnungen ab dem 1. August 2015

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres starten wieder über eine halbe Million junge Menschen eine berufliche Ausbildung. Damit die duale Ausbildung den sich ändernden Anforderungen gerecht werden kann, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Reihe von Ausbildungsordnungen modernisiert. Die Regelungen treten zum 1. August 2015 in Kraft.

Das Duale System hat großen Anteil daran, dass Deutschland die geringste Jugendarbeitslosigkeit in der Europäischen Union hat. Es bietet mit 328 Ausbildungsberufen allen Jugendlichen ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Diese Charakteristika des Dualen Systems tragen dazu bei, dass Deutschland um das Duale System weltweit beneidet wird.

Die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte folgender Berufe wurden zukunftsorientiert angepasst:

1. Automatenfachfrau/-mann

2. Bergbautechnologe

3. Betonfertigteilbauer

4. Bogenmacher

5. Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik

6. Geigenbauer

7. Gießereimechaniker

8. Holzmechaniker

9. Kerzenhersteller und Wachsbildner

10. Musikfachhändler

11. Orthopädieschuhmacher

12. Textil- und Modenäher

13. Textil- und Modeschneider

14. Werksteinhersteller

Außerdem wurde der neue Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann erstmals staatlich anerkannt.

Beispiele zu Neuerungen in den modernisierten Berufen:

Nach sechsjähriger Erprobung wird die Ausbildungsordnung für Automatenfachleute in eine Ausbildungsordnung ohne Befristung umgewandelt. Der neue Beruf unterscheidet zwischen einer technischen und einer kaufmännischen Fachrichtung. Er bietet damit sowohl kaufmännisch interessierten wie technisch orientierten jungen Menschen eine Perspektive.

Beim Bergbautechnologen wurde vor allem die Abschlussprüfung an neue Technologien angepasst. Die Prüfungsanforderungen differenzieren jetzt klar zwischen den Spezialkompetenzen für die Tiefbautechnik und die Tiefbohrtechnik. Der Aufwand für Prüfer wurde deutlich reduziert.

Der Ausbildungsberuf Holzmechaniker wurde um eine dritte Fachrichtung „Montieren von Innenausbauten und Bauelementen“ erweitert, um Unternehmen des Innenausbaus, insbesondere des Ladenbaus die Möglichkeit zu geben, entsprechende Innenausbauten aus einer Hand herzustellen einschließlich des Anschließens von Ver- und Entsorgungsleitungen an vorgefertigte Anschlüsse.

(BMWi / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)