Mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz wurden in Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung neue Anforderungen an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats geschaffen. Die Umsetzung dieser Anforderungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wird in vielen Bereichen zu praktischen Herausforderungen führen.
Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) zielt darauf ab, die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu fördern. Die dazu vorgesehenen Maßnahmen betreffen vor allem eine verpflichtende externe Prüferrotation und eine Beschränkung der durch den Abschlussprüfer erbringbaren Nicht-Prüfungsleistungen. Dem Prüfungsausschuss obliegt die Umsetzung und Überwachung dieser Maßnahmen. Auslegen muss der Prüfungsausschuss dabei vielfach unklare Regelungsinhalte und eine koordinierte Anwendung des „Flickenteppichs“ von Einzelregelungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, der sich durch die Vielzahl von Mitgliedstaatenwahlrechten in den EU-Regelungen ergeben hat.
Praktische Herausforderungen bei der AReG-Umsetzung
Der Beitrag „Praktische Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats“ von WP/StB Dr. Claus Buhleier, WP/StB Michael Niehues und WP/StB Silke Splinter behandelt die Neuregelungen des AReG. Im Fokus stehen dabei praktische Herausforderungen bei der Umsetzung. Diese sind zum einen zu erwarten, weil viele der Neuregelungen und Begriffe unbestimmt und daher auslegungsoffen sind. Verschärft wird die Bedeutung von Umsetzungsschwierigkeiten durch die neu eingeführten Sanktionsmechanismen, auf Basis derer Mitglieder von Prüfungsausschüssen und Aufsichtsräten künftig bei Verstößen gegen die Regelungen in den genannten Tätigkeitsfeldern mit Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen zur Rechenschaft gezogen werden können.
Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB Nr. 33 vom 19.08.2016, S. 1885 ff. sowie online unter DB1206766.
(DER BETRIEB / Viola C. Didier)