17.09.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neuausrichtung des Sachverständigenrechts

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG beschlossen. Durch die Neuausrichtung soll die Neutralität gerichtlich beauftragter Sachverständiger gewährleistet und Voraussetzungen für die Verbesserung der Qualität von Gutachten neu bestimmt werden.

Der Gesetzesentwurf enthält zum einen Änderungen der Zivilprozessordnung (ZPO), die über Verweisungsvorschriften auch in den Verfahren der Fachgerichtsbarkeiten (Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte, Sozialgerichte), in Insolvenzverfahren sowie in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) grundsätzlich entsprechende Anwendung finden. Darüber hinaus sieht der Entwurf Einzeländerungen des FamFG vor. Grundsätzlich sollen die Beteiligungsrechte der Parteien bei der Auswahl des Sachverständigen gestärkt werden.

Weniger Verzögerungen in Gerichtsverfahren?

Zur effektiven Verfahrensbeschleunigung hat das Gericht dem Sachverständigen eine Frist zur Übermittlung des Gutachtens zu setzen. Das Gericht kann im Falle einer unentschuldigten Fristüberschreitung ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro festsetzen. Der Sachverständige hat bereits bei seiner Beauftragung zu prüfen, ob er das Gutachten voraussichtlich fristgerecht erstellen kann und dem Gericht anzuzeigen, falls er die Frist nicht einhalten kann. Das Gericht kann dann frühzeitig einen anderen Sachverständigen bestellen.

(BMJV / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


09.04.2026

„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Auch ohne eigenes Handeln können Rechtsänderungen im Ausland stille Reserven in Deutschland steuerlich auslösen, entschied der BFH.

weiterlesen
„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Meldung

©rawpixel /123rf.com


08.04.2026

Neue Task Force zur Influencerbesteuerung

Thüringen verschärft die Prüfung von Influencer-Einnahmen mithilfe einer Task Force und setzt zugleich auf Aufklärung über Steuerpflichten.

weiterlesen
Neue Task Force zur Influencerbesteuerung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)