17.09.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neuausrichtung des Sachverständigenrechts

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG beschlossen. Durch die Neuausrichtung soll die Neutralität gerichtlich beauftragter Sachverständiger gewährleistet und Voraussetzungen für die Verbesserung der Qualität von Gutachten neu bestimmt werden.

Der Gesetzesentwurf enthält zum einen Änderungen der Zivilprozessordnung (ZPO), die über Verweisungsvorschriften auch in den Verfahren der Fachgerichtsbarkeiten (Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte, Sozialgerichte), in Insolvenzverfahren sowie in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) grundsätzlich entsprechende Anwendung finden. Darüber hinaus sieht der Entwurf Einzeländerungen des FamFG vor. Grundsätzlich sollen die Beteiligungsrechte der Parteien bei der Auswahl des Sachverständigen gestärkt werden.

Weniger Verzögerungen in Gerichtsverfahren?

Zur effektiven Verfahrensbeschleunigung hat das Gericht dem Sachverständigen eine Frist zur Übermittlung des Gutachtens zu setzen. Das Gericht kann im Falle einer unentschuldigten Fristüberschreitung ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro festsetzen. Der Sachverständige hat bereits bei seiner Beauftragung zu prüfen, ob er das Gutachten voraussichtlich fristgerecht erstellen kann und dem Gericht anzuzeigen, falls er die Frist nicht einhalten kann. Das Gericht kann dann frühzeitig einen anderen Sachverständigen bestellen.

(BMJV / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht