17.09.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neuausrichtung des Sachverständigenrechts

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG beschlossen. Durch die Neuausrichtung soll die Neutralität gerichtlich beauftragter Sachverständiger gewährleistet und Voraussetzungen für die Verbesserung der Qualität von Gutachten neu bestimmt werden.

Der Gesetzesentwurf enthält zum einen Änderungen der Zivilprozessordnung (ZPO), die über Verweisungsvorschriften auch in den Verfahren der Fachgerichtsbarkeiten (Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte, Sozialgerichte), in Insolvenzverfahren sowie in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) grundsätzlich entsprechende Anwendung finden. Darüber hinaus sieht der Entwurf Einzeländerungen des FamFG vor. Grundsätzlich sollen die Beteiligungsrechte der Parteien bei der Auswahl des Sachverständigen gestärkt werden.

Weniger Verzögerungen in Gerichtsverfahren?

Zur effektiven Verfahrensbeschleunigung hat das Gericht dem Sachverständigen eine Frist zur Übermittlung des Gutachtens zu setzen. Das Gericht kann im Falle einer unentschuldigten Fristüberschreitung ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro festsetzen. Der Sachverständige hat bereits bei seiner Beauftragung zu prüfen, ob er das Gutachten voraussichtlich fristgerecht erstellen kann und dem Gericht anzuzeigen, falls er die Frist nicht einhalten kann. Das Gericht kann dann frühzeitig einen anderen Sachverständigen bestellen.

(BMJV / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


06.03.2026

Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen allein wegen eines Immobilienverkaufs vorzeitig abgelöst, gilt die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Teil des Veräußerungsvorgangs.

weiterlesen
Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)