03.09.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neu: XIII. Zivilsenat beim Bundesgerichtshof

Beitrag mit Bild

©Dan Race/fotolia.com

Zum 01.09.2019 hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beim Bundesgerichtshof einen weiteren Zivilsenat eingerichtet, der in Personalunion mit dem damit gestärkten und erweiterten Kartellsenat verbunden ist.

Damit ist der erste Teil einer Zubilligung zweier weiterer Senate beim Bundesgerichtshof vollzogen. Der Kartellsenat und der XIII. Zivilsenat sind ab 01.09.2019 zuständig für kartellrechtliche, energiewirtschaftsrechtliche und vergaberechtliche Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsbeschwerden nach dem Freiheitsentziehungsgesetz. Die Geschäftsverteilung ist hinsichtlich der übrigen Zivilsenate entsprechend angepasst worden.

Wie ist der neue Senat besetzt?

Vorsitzender des Kartellsenats und des neuen Zivilsenats ist Prof. Dr. Meier-Beck, der zuvor den X. Zivilsenat als Vorsitzender leitete. Ferner gehören dem Kartellsenat und dem XIII. Zivilsenat die Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Kirchhoff und Dr. Tolkmitt sowie die Richterinnen am Bundesgerichtshof Dr. Linder und Dr. Picker und, mit jeweils anteiliger Arbeitskraft, die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Rombach, die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bacher und Dr. Schoppmeyer sowie die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Hohoff an.

Platzprobleme beim Bundesgerichtshof

Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, erklärte hierzu: „Mit dem neuen Senat kann dem gewachsenen Umfang und der zunehmenden Bedeutung des Kartell- und Energierechts in idealer Weise entsprochen und zugleich eine Entlastung der übrigen Zivilsenate erreicht werden, die um Aufgaben entlastet wurden oder Richterkraftanteile zurückgewonnen haben. Ich freue mich darüber hinaus, dass es gelungen ist, den Senat in seiner Erstbesetzung mit solch beeindruckender Kompetenz auszustatten.

Gleichzeitig hat die Unterbringung des neuen Senats dem Bundesgerichtshof enorme Anstrengungen abverlangt. Der nunmehr vollständig erschöpfte Raumbestand und weiter wachsender Raumbedarf werden anhaltende Themen sein. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, der Bundesgerichtshof, der Generalbundesanwalt und die beteiligten Behörden der Stadt Leipzig und des Freistaats Sachsen arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Unterbringungslösung für den noch zu errichtenden 6. Strafsenat in Leipzig.

Anders als in Karlsruhe scheidet in Leipzig eine auch nur vorübergehende Unterbringung des zusätzlichen Personals in der Bestandsliegenschaft aus Raumgründen aus. Alle Beteiligten arbeiten intensiv zusammen, um sehr zügig eine Unterbringung zu ermöglichen.“

(BGH, PM vom 02.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Thomas Hausbeck


19.02.2026

Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein

Mit Urteil vom 26.02.2025 (II R 54/22) hat der BFH entschieden, dass eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50% aus Verwaltungsvermögen besteht, nicht steuerbegünstigt ist, obwohl sie im Gesetz nicht ausdrücklich als Verwaltungsvermögen genannt wird.

weiterlesen
Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein

Meldung

©GerhardSeybert/fotolia.com


19.02.2026

BFH-Urteil zu „mischfinanzierten“ Versorgungszusagen

Versorgungszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein?

weiterlesen
BFH-Urteil zu „mischfinanzierten“ Versorgungszusagen

Meldung

©animaflora/fotolia.com


19.02.2026

BFH stärkt arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen

Der BFH bringt Bewegung in ein sensibles Thema der Unternehmenspraxis: die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer.

weiterlesen
BFH stärkt arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)