24.06.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Neu: IESBA Code of Ethics

Beitrag mit Bild

©adiruch/fotolia.com

Am 15.06.2019 ist der neue Code of Ethics for Professional Accountants (Code) des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) in Kraft getreten. Der neue Code ist einerseits nutzerfreundlicher konzipiert, andererseits bringt er zahlreiche inhaltliche Neuerungen, zum Teil Verschärfungen mit sich.
Dies sind die Neuerungen:

  • Der Code ist neu strukturiert und sprachlich überarbeitet worden. Anforderungen sind im neuen Code mit „R“ („Requirements“) gekennzeichnet, Anwendungshinweise mit „A“ („Application material“).
  • Der neue Code besitzt ein überarbeitetes Rahmenkonzept („Conceptual framework“): Der „Threats and Safeguards“-Ansatz (Gefährdungen und Schutzmaßnahmen) erfordert eine geänderte Betrachtung der Schutzmaßnahmen. Zudem muss der Zusammenhang zwischen kritischer Grundhaltung („Professional Skepticism“) und den allgemeinen Berufspflichten („Fundamental principles“) beachtet werden.
  • Der neue Code enthält überarbeitete Anforderungen im Zusammenhang mit der Annahme und Gewährung von „Anreizen“ („Inducements“).
  • Der neue Code verpflichtet Angehörige der prüfenden Berufe (PAIPP), nunmehr auch die für die Angehörigen der rechnungslegungsbezogenen Berufe (PAIB) geltenden Vorschriften des Codes zu beachten.
  • Der neue Code weitet das Verbot der Erbringung bestimmter Personaldienstleistungen bei Prüfungsmandanten aus.

Den kompletten Code finden Sie hier.  
(WPK vom 17.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


15.12.2025

Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auch bei grob fahrlässigem Verhalten.

weiterlesen
Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank