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11.02.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Netdoktor gegen BRD und Google: Knowledge Panels kartellrechtswidrig

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©Zerbor/fotolia.com

Die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer des Landgerichts München I hat zwei Anträgen der NetDoktor.de GmbH in einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen die Google Ireland Ltd. im Wesentlichen stattgegeben.

Die Kammer hat dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Google vorläufig eine Zusammenarbeit untersagt, die darauf gerichtet ist, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen (sog. Knowledge Panels) mit Gesundheitsinformationen anzuzeigen. Die Panels sind aus den Inhalten des Nationalen Gesundheitsportals des Bundesministeriums für Gesundheit (gesund.bund.de) gespeist und mit einem Link zu diesem Portal versehen. Die Kammer bewertete dies als Kartellverstoß (Urteile vom 10.02.2021 – 37 O 15721/20 und 37 O 17520/20).

Betrieb des BMG-Gesundheitsportals ist wirtschaftliche Tätigkeit

Der Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals ist keine rein hoheitliche Tätigkeit. Es ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die anhand des Kartellrechts zu prüfen ist. Das BMG ist mit Google eine Vereinbarung eingegangen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt. Denn die bestmögliche Position auf der Ergebnisseite der Google-Suche, nämlich die neu geschaffene, prominent hervorgehobene Position „0“ in der Infobox, steht privaten Anbietern von Gesundheitsportalen nicht zur Verfügung.

Sichtbarkeit von NetDoktor wird eingeschränkt

Als Betreiber eines Gesundheitsportals ist NetDoktor in besonderem Maße davon abhängig, auf der Suchergebnisseite der Google-Suche eine gute Sichtbarkeit zu erzielen. Rund 90% der Nutzer landen über eine Google-Suche bei NetDoktor. Diese Sichtbarkeit wird stark eingeschränkt. Die Infoboxen lenken die Aufmerksamkeit der Nutzer von den allgemeinen Suchergebnissen ab. Damit stillen sie das Informationsbedürfnis der Nutzer bereits vielfach. Dies führt zu einer Verringerung des Nutzeraufkommens bei NetDoktor und damit potenziell auch zu einem Verlust von Werbeeinnahmen, mit denen NetDoktor als privater Anbieter sein Portal finanziert.

Zum Hintergrund

Das Gesundheitsportal gesund.bund.de wird vom BMG verantwortet und ging am 01.09.2020 online. Im Rahmen einer vom BMG so bezeichneten „Zusammenarbeit“ mit Google stellt das BMG eine offene Schnittstelle zur Verfügung, wodurch alle Suchmaschinenbetreiber auf die Inhalte des Gesundheitsportals zugreifen können. Google nutzt die Inhalte, um damit Info-Boxen mit Kurzinformationen zu dem jeweiligen Gesundheitsthema zu befüllen. Am Ende der Box findet sich ein Link auf gesund.bund.de. Die sog. generischen Suchergebnisse auf der Grundlage des Google-Algorithmus sind bei der Desktopansicht weiterhin auf der linken Seite sichtbar. Rechts erscheint die Infobox. Auf mobilen Endgeräten erscheint zunächst die Infobox, für die Suchergebnisse muss heruntergescrollt werden.

Es handelt sich um einstweilige Verfügungsverfahren. Hauptsacheverfahren sind derzeit nicht beim Landgericht München I anhängig.

(LG München I vom 10.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


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