20.01.2020

Meldung, Steuerrecht

Negativzinsen weiterhin nicht abzugsfähig

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Die FDP-Fraktion hat sich im Finanzausschuss nicht mit ihrer Forderung durchsetzen können, Negativzinsen im Steuerrecht zu berücksichtigen. Das Gremium lehnte einen entsprechenden Antrag (19/15771) ab.

Von den Banken erhobene negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital sollten laut dem Antrag für die belasteten Steuerpflichtigen als negative Erträge angesehen und damit im Rahmen der Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden können. Gegen den Antrag stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. AfD- und FDP-Fraktion stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich.

Sparer mit Negativzinsen belastet

In der Begründung des Antrages heißt es, Sparer dürften durch negative Zinsen nicht doppelt belastet werden. Das wäre jedoch die Folge, wenn sie einerseits negative Zinsen für Guthaben an die Bank entrichten müssten, aber andererseits diese nicht steuerlich geltend machen könnten. Das anhaltende Niedrigzinsumfeld zwinge immer mehr Banken, die Belastungen, die durch die negativen Einlagezinsen hervorgerufen würden, an die Kunden weiterzugeben. Dass die Sparer diese Negativzinsen nicht mit positiven Einkünften bei der Steuer verrechnen könnten, sei unsystematisch und belaste die Sparer.

Anleger sollen die Bank wechseln

Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem komplexen Thema. So einfach, wie die FDP es sich mache, sei die Sache nicht. Die SPD-Fraktion erinnerte, dass es negative Realzinsen bereits während der Zeit mit FDP-Regierungsbeteiligung gegeben habe, ohne dass es zu einer Abzugsfähigkeit gekommen sei. Anleger hätten außerdem die Möglichkeit, zu Banken zu wechseln, die keine Negativzinsen erheben. Die AfD-Fraktion nannte die Begründung der SPD-Fraktion Schummelei. Die Wahrheit sei, dass es erstmals negative Nominalzinsen gebe. Die Linksfraktion sagte, sie wolle auch nicht, dass Kleinsparer betroffen seien. Aber wenn die Banken Negativzinsen als Gebühren ausgestalten würden, greife der Antrag der FDP-Fraktion nicht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass Kleinsparer von einer Abzugsfähigkeit der Negativzinsen wegen des Sparerfreibetrages nichts hätten.

(Dt. Bundestag, hib vom 15.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Marco2811/fotolia.com


19.12.2025

Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Eine Preiswerbung mit prozentualen Ermäßigungen ist unzulässig, wenn sie sich auf die UVP statt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht.

weiterlesen
Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


19.12.2025

Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Ohne die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bestünde in den kommenden Monaten ein Risiko von erheblichem Personalabbau in von Kurzarbeit betroffenen Betrieben.

weiterlesen
Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


18.12.2025

Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Der Bundesfinanzhof hat erstmals klargestellt, wann ein Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzverstößen gegen ein Finanzamt zulässig ist.

weiterlesen
Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank