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17.10.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Nächste Hürde geschafft beim EU-US-Datenschutzabkommen

US-Präsident Joe Biden hat am 07.10.2022 eine Executive Order unterzeichnet, mit der internationale Datentransfers zwischen den USA und der EU auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden sollen.

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Nachdem sich die EU-Kommission und die USA im März 2022 durch eine gemeinsame Stellungnahme auf ein neues Datenschutzabkommen geeinigt hatten, hat US-Präsident Biden nun am 07.10.2022 eine Exekutivverordnung unterzeichnet, die das Abkommen in nationales Recht umsetzen wird. Das neue EU-US-Datenschutzabkommen wurde notwendig, nachdem der EuGH in der Rechtssache Schrems II (Rs. C-311/18) das vorherige EU-US-Abkommen für unionsrechtswidrig erklärt hatte. Damit werden neue verbindliche Garantien eingeführt, um alle vom Gerichtshof der EU angesprochenen Punkte zu berücksichtigen, den Zugang der US-Nachrichtendienste zu EU-Daten einzuschränken und ein Datenschutzprüfungsgericht einzurichten.

Neues EU-US-Datenschutzabkommen wird vor dem EuGH bestehen

Im nächsten Schritt muss die EU-Kommission nun ihrerseits das Abkommen umsetzen, indem sie einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss erlässt. Dies kann erst geschehen, wenn der Europäische Datenschutzausschuss zugestimmt hat. Durch die inhaltliche Beschränkung des Zugriffs der nationalen Sicherheitsbehörden der USA auf Daten (Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit) wie auch die Einrichtung des neuen Rechtsbehelfsmechanismus ist sich die EU-Kommission sicher, dass das neue EU-US-Datenschutzabkommen vor dem EuGH bestehen würde.

Bitkom zur US-Executive Order für internationale Datentransfers

„Die Executive Order von US-Präsident Joe Biden ist ein klarer Fortschritt für die Absicherung internationaler Datentransfers“, erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Für die Datentransfers zwischen der EU und den USA brauchen wir dringend ein Nachfolgeabkommen zum Privacy Shield. Die derzeit notwendigen Einzelfallprüfungen sind für die Wirtschaft nach wie vor eine große Belastung, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Nach der Executive Order gilt es, den politischen Willen für eine Lösung rasch in eine belastbare rechtliche Regelung zu überführen, die auch einer künftigen gerichtlichen Überprüfung standhält. Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit, damit die bestehende Datenblockade endlich aufgelöst werden kann.“

60 % der deutschen Unternehmen transferieren personenbezogene Daten in Nicht-EU-Länder

Datentransfers sind essenzieller Bestandteil der gesamten Wirtschaft und auch der Wissenschaft. Die Be- oder sogar Verhinderung von Datentransfers ist für deutsche und europäische Unternehmen mindestens ebenso gravierend wie die Unterbrechung von Lieferketten. Nach einer aktuellen Bitkom-Studie transferieren 6 von 10 Unternehmen in Deutschland (60 %) personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU. Gerade kleinere Unternehmen profitieren von der einfachen Nutzung der Cloudspeicher und Software US-amerikanischer Anbieter, der Kommunikation in sozialen Netzwerken und der Nutzung von Videokonferenzsystemen internationaler Anbieter.


DAV vom 14.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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