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11.01.2022

Meldung, Steuerrecht

Nachweispflichten bei der Firmenwagenbesteuerung

Nur wer sein Plug-In-Hybridfahrzeug überwiegend elektrisch fährt, soll künftig bei der Firmenwagenbesteuerung von besonderen Steuervergünstigungen profitieren. Damit gehen zusätzliche Nachweispflichten einher.

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Circa 11 % der Fahrzeuge in Deutschland sind gewerblich zugelassen. Wenngleich sich folglich die meisten zugelassenen Pkw in privater Hand befinden, machen dafür die gewerblich genutzten Fahrzeuge einen Großteil der Neuzulassungen aus. Insofern stellt sich in diesem Kontext besonders häufig die Frage, welches Modell angeschafft werden soll. Immer mehr Unternehmen setzen auf Elektro- oder Hybridfahrzeuge.

Halbe Bemessungsgrundlage für Plug-In-Hybridfahrzeuge

Dürfen Firmenwagen auch privat genutzt werden, ist dieser Vorteil zu versteuern. Egal ob sich der Steuerpflichtige bei der Steuerberechnung für die pauschale 1 %-Methode oder das Fahrtenbuch entscheidet, spielt der Bruttolistenpreis des Firmenwagens bei der Besteuerung eine tragende Rolle. Je niedriger dieser ausfällt, desto günstiger wird das private Fahrvergnügen. Für Plug‑in‑Hybridfahrzeuge wartet ein besonderes Steuerbonbon: Der Bruttolistenpreis kann für die Steuerberechnung halbiert werden. Voraussetzung ist, dass das Plug-in-Hybridfahrzeug eine bestimmte elektronische Kilometerfahrleistung besitzt bzw. bestimmte CO2-Grenzen unterschritten werden.

Begünstigung nur noch bei überwiegend elektrischem Antrieb?

Die Koalitionsfraktionen wollen einen Anreiz setzen, die Fahrzeuge möglichst emissionsfrei zu nutzen. Deshalb soll die genannte Förderung nachgeschärft werden. Hybridfahrzeuge sollen laut Koalitionsvertrag künftig nur noch privilegiert besteuert werden, wenn das Fahrzeug überwiegend, d.h. zu mehr als 50 %, auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Konkretere Details enthält der Koalitionsvertrag leider nicht. Es ist folglich beispielsweise unklar, welcher Zeitraum für die Beurteilung zu Grunde gelegt werden soll. Ein Monat? Ein Quartal? Ein Jahr?

Zusätzliche Nachweispflichten verhindern Anschaffung

In jedem Fall dürfte das Anknüpfen an den tatsächlichen elektrischen Fahrantrieb die Entgeltabrechnung deutlich verkomplizieren. Auch die zusätzlich notwendigen Nachweispflichten dürften vielen lästig sein. Der DStV gibt zu bedenken, dass der bürokratische Zusatzaufwand eher abschreckend wirken dürfte.

DStV-Präsident StB Torsten Lüth formuliert es so: „Zusätzliche Hürden für Plug‑In‑Firmenfahrzeuge senden ein falsches Signal. Gehen mit der Anschaffung eines Plug-In-Hybridfahrzeugs zusätzliche Nachweispflichten einher bzw. wird die Entgeltabrechnung verkompliziert, dürften sich Betroffene zweimal überlegen, ob sich die Anschaffung lohnt. Wenn wir eines nicht gebrauchen können, dann noch mehr Bürokratie. Vielmehr muss es darum gehen, Bürokratie weiter abzubauen. Hierfür reicht es auch nicht, dass sich die Koalitionspartner darauf verständigt haben, die „One-in-one-out“‑Regelung konsequent fortzusetzen. Werden Befolgungskosten für die Wirtschaft nämlich nur in gleichem Umfang abgebaut wie aufgebaut, ändert sich an der bürokratischen Gesamtbelastung nichts.“


DStV vom 06.01.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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