• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachträglich Mangel entdeckt: Anbieter darf eBay-Auktion abbrechen

04.09.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Nachträglich Mangel entdeckt: Anbieter darf eBay-Auktion abbrechen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Entdeckt der Verkäufer während einer Online-Auktion nachträglich einen Mangel an dem angebotenen Gegenstand, darf er die Auktion abbrechen. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden.

In dem Streitfall hatte ein Verkäufer auf der Website von eBay einen Sportwagen angeboten. Während die Auktion lief, stellte er einen Schaden am Katalysator des Wagens fest, der sich durch Leistungsabfall und ein Ruckeln des Fahrzeugs bemerkbar machte. Er zog sein Angebot daraufhin zurück und brach die Auktion ab.

„Irrtum“ erlaubt

Das durfte er, entschied das Landgericht Heidelberg (Urteil vom 12.12.2014, Az. 3 S 27/14). Unter der Überschrift „Wie beende ich mein Angebot vorzeitig?“ informiere eBay: „Es kann vorkommen, dass Sie ein Angebot vorzeitig beenden müssen, zum Beispiel, wenn Sie feststellen, dass Sie sich beim Einstellen des Artikels geirrt haben oder der zu verkaufende Artikel während der Angebotsdauer beschädigt wird oder verloren geht.“ Im vorliegenden Fall handele es sich allerdings um einen Mangel, der hier nicht erwähnt sei. Doch genüge es laut eBay, wenn der Anbieter nach Einstellen des Angebots feststelle, dass er sich „geirrt“ habe.

Falsche Vorstellung über Gebrauchstauglichkeit

Dies könne ein vernünftiger Verkäufer nur so verstehen, dass er ein Angebot zurücknehmen dürfe, wenn er eine falsche Vorstellung über die Gebrauchstauglichkeit und damit über den Wert des Gegenstandes gehabt habe, so die Richter. Dem Anbieter sei dann klar, dass er – wie im Fall von Beschädigung oder Verlust – einem potentiellen Käufer den Gegenstand nicht in dem Zustand übergeben könne, den er seinem Angebot zugrunde gelegt hat.

(Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank