• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachträglich Mangel entdeckt: Anbieter darf eBay-Auktion abbrechen

04.09.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Nachträglich Mangel entdeckt: Anbieter darf eBay-Auktion abbrechen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Entdeckt der Verkäufer während einer Online-Auktion nachträglich einen Mangel an dem angebotenen Gegenstand, darf er die Auktion abbrechen. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden.

In dem Streitfall hatte ein Verkäufer auf der Website von eBay einen Sportwagen angeboten. Während die Auktion lief, stellte er einen Schaden am Katalysator des Wagens fest, der sich durch Leistungsabfall und ein Ruckeln des Fahrzeugs bemerkbar machte. Er zog sein Angebot daraufhin zurück und brach die Auktion ab.

„Irrtum“ erlaubt

Das durfte er, entschied das Landgericht Heidelberg (Urteil vom 12.12.2014, Az. 3 S 27/14). Unter der Überschrift „Wie beende ich mein Angebot vorzeitig?“ informiere eBay: „Es kann vorkommen, dass Sie ein Angebot vorzeitig beenden müssen, zum Beispiel, wenn Sie feststellen, dass Sie sich beim Einstellen des Artikels geirrt haben oder der zu verkaufende Artikel während der Angebotsdauer beschädigt wird oder verloren geht.“ Im vorliegenden Fall handele es sich allerdings um einen Mangel, der hier nicht erwähnt sei. Doch genüge es laut eBay, wenn der Anbieter nach Einstellen des Angebots feststelle, dass er sich „geirrt“ habe.

Falsche Vorstellung über Gebrauchstauglichkeit

Dies könne ein vernünftiger Verkäufer nur so verstehen, dass er ein Angebot zurücknehmen dürfe, wenn er eine falsche Vorstellung über die Gebrauchstauglichkeit und damit über den Wert des Gegenstandes gehabt habe, so die Richter. Dem Anbieter sei dann klar, dass er – wie im Fall von Beschädigung oder Verlust – einem potentiellen Käufer den Gegenstand nicht in dem Zustand übergeben könne, den er seinem Angebot zugrunde gelegt hat.

(Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


26.02.2026

Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Die EU verschlankt mit Omnibus I die Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten (CSRD und CS3D) deutlich, um Unternehmen zu entlasten.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


26.02.2026

Zum Stand der Gleichstellung

Gleichstellung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung und wirtschaftlichen Stabilität.

weiterlesen
Zum Stand der Gleichstellung

Steuerboard

Cornelius L. Roth


25.02.2026

Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Verpflichtet sich eine SE, AG oder KGaA mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist …

weiterlesen
Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)