• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachträglich Mangel entdeckt: Anbieter darf eBay-Auktion abbrechen

04.09.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Nachträglich Mangel entdeckt: Anbieter darf eBay-Auktion abbrechen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Entdeckt der Verkäufer während einer Online-Auktion nachträglich einen Mangel an dem angebotenen Gegenstand, darf er die Auktion abbrechen. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden.

In dem Streitfall hatte ein Verkäufer auf der Website von eBay einen Sportwagen angeboten. Während die Auktion lief, stellte er einen Schaden am Katalysator des Wagens fest, der sich durch Leistungsabfall und ein Ruckeln des Fahrzeugs bemerkbar machte. Er zog sein Angebot daraufhin zurück und brach die Auktion ab.

„Irrtum“ erlaubt

Das durfte er, entschied das Landgericht Heidelberg (Urteil vom 12.12.2014, Az. 3 S 27/14). Unter der Überschrift „Wie beende ich mein Angebot vorzeitig?“ informiere eBay: „Es kann vorkommen, dass Sie ein Angebot vorzeitig beenden müssen, zum Beispiel, wenn Sie feststellen, dass Sie sich beim Einstellen des Artikels geirrt haben oder der zu verkaufende Artikel während der Angebotsdauer beschädigt wird oder verloren geht.“ Im vorliegenden Fall handele es sich allerdings um einen Mangel, der hier nicht erwähnt sei. Doch genüge es laut eBay, wenn der Anbieter nach Einstellen des Angebots feststelle, dass er sich „geirrt“ habe.

Falsche Vorstellung über Gebrauchstauglichkeit

Dies könne ein vernünftiger Verkäufer nur so verstehen, dass er ein Angebot zurücknehmen dürfe, wenn er eine falsche Vorstellung über die Gebrauchstauglichkeit und damit über den Wert des Gegenstandes gehabt habe, so die Richter. Dem Anbieter sei dann klar, dass er – wie im Fall von Beschädigung oder Verlust – einem potentiellen Käufer den Gegenstand nicht in dem Zustand übergeben könne, den er seinem Angebot zugrunde gelegt hat.

(Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


08.01.2026

TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Die EU hat einen neuen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, der weitreichende Auswirkungen für Unternehmen hat.

weiterlesen
TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


07.01.2026

Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Ein Geschäftsführer haftet auch nach seiner Abberufung persönlich für sittenwidrige Schädigungen, wenn er in das betrügerische System maßgeblich eingebunden war.

weiterlesen
Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)