• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhaltigkeitsfonds: Erfolg gegen Greenwashing

02.02.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Nachhaltigkeitsfonds: Erfolg gegen Greenwashing

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©jirsak/123rf.com

Das Landgericht Stuttgart hat der Commerz Real wegen Irreführung die beanstandete Werbung für den Nachhaltigkeitsfonds „klimaVest Impact“ untersagt. Die Fondsgesellschaft hatte mit einer konkreten Auswirkung der Geldanlage in den beworbenen Fonds auf den persönlichen CO2-Fußabdruck geworben.

Mit dem Urteil gegen die Commerz Real hat sich ein Gericht mit der Werbung für nachhaltige Geldanlage befasst und enge Grenzen gezogen. Wegen der Unklarheit von Begriffen wie „umweltfreundlich“, „umweltverträglich“, „umweltschonend“ oder „bio“ sei, so das Landgericht Stuttgart im Urteil vom 10.01.2022 (36 O 92/21 KfH), eine Irreführungsgefahr besonders groß. Die so beworbenen Produkte seien meist nur in Teilbereichen mehr oder weniger umweltschonender als andere Waren. Unter diesen Umständen bestehe ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis der angesprochenen Verkehrskreise über Bedeutung und Inhalt der verwendeten Begriffe und Zeichen.

Nachhaltigkeitsfonds brauchen klare Regeln

„Dieses Urteil ist nicht nur ein wichtiges und klares Signal an die gesamte Branche, sondern auch an den Gesetzgeber. Es zeigt deutlich, dass Nachhaltigkeit eine reine Marketingstrategie ist, solange weder belastbare Methoden zur Wirkungsmessung bestehen noch gesetzliche Definitionen und Kennzeichnungen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden mit Werbeaussagen getäuscht“, sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Kennzeichnungssystem für nachhaltige Geldanlagen

Um dem Einhalt zu gebieten, sind aber nicht nur Gerichte gefordert. „Wir brauchen ein gesetzliches Kennzeichnungssystem für nachhaltige Geldanlagen, um irreführendes Greenwashing in den Griff zu bekommen.“ Auch die geplante EU-Taxonomieverordnung leistet der Irreführung weiteren Vorschub, statt sie zuverlässig zu beseitigen. Solange die Daten, die den ESG-Ratings zugrunde liegen, auf nicht verifizierbaren Selbstauskünften von Unternehmen beruhen, können diese nicht als zuverlässige Informationsquelle gelten.

Zwar hat die Gegenseite nachgebessert. Allerdings hat sie das Verfahren vor dem LG Stuttgart bedauerlicherweise nicht dazu genutzt, in ihrer Werbung maximale Transparenz herzustellen. „Es finden sich nach wie vor zahlreiche Punkte, die Verbraucherinnen und Verbrauchern ein diffuses Bild liefern. Wir werden prüfen, ob weitere rechtliche Schritte notwendig sind“, so Nauhauser weiter.


Redaktion

Weitere Meldungen


Der Betrieb


26.05.2023

Steuerliche Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen in Form sog. Hurdle Shares

Die typischen Mitarbeiterbeteiligungen in Form von virtuellen und „echten“ Beteiligungsprogrammen sind aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht häufig nicht die beste Alternative, um Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. In der Praxis werden daher in letzter Zeit vermehrt sog. Hurdle Shares verwendet, bei deren Ausgestaltung allerdings einige steuerliche Fallstricke zu beachten sind.

Steuerliche Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen in Form sog. Hurdle Shares
Fußball, Fussball, Tor, Sport
©alphaspirit/fotolia.com


26.05.2023

Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit einer einsatzabhängigen Verlängerungsklausel in Arbeitsverträgen mit Profifußballern befasst.

Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App