• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neues Q&A der EU-Kommission

08.08.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neues Q&A der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen veröffentlicht, um Interessenträger bei der Umsetzung der EU-Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu unterstützen.

Beitrag mit Bild

©ra2studio/fotolia.com

„Die häufig gestellten Fragen und Antworten der EU-Kommission enthalten wichtige Klarstellungen und werden die Notwendigkeit für Unternehmen weiter verringern, bei der Anwendung der Vorschriften externe Beratung oder Rechtsberatung einzuholen“, erklärt die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness.

Beispiel: Wann reichen Schätzwerte aus?

In den häufig gestellten Fragen werden Beiträge von Unternehmen berücksichtigt und Themen wie Anwendungsbereich der Vorschriften, Anwendungstermine und Ausnahmen behandelt. So wird beispielsweise klargestellt, wann Unternehmen Schätzungen verwenden dürfen, anstatt Informationen über die Wertschöpfungskette von Lieferanten oder Partnern zu sammeln.

Erste Unternehmen müssen 2025 mit der Berichterstattung beginnen

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist ein Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsagenda der EU und des europäischen Grünen Deals. Sie hat die Vorschriften über die Sozial- und Umweltinformationen, die Unternehmen melden müssen, modernisiert und verschärft. Die Richtlinie trat am 05.01.2023 in Kraft. Die erste Gruppe von Unternehmen, die den neuen Vorschriften unterliegen, muss 2025 für das Geschäftsjahr 2024 mit der Berichterstattung beginnen.

Das Q&A finden Sie hier.

 


EU-Kommission vom 08.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©candy1812/fotolia.com


20.09.2024

Arbeitsbedingungen im Gütertransport gehören zur Unternehmensverantwortung

Eine neue Studie zeigt, wie wichtig es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Transportlogistik ist, dass Deutschland die EU-Lieferkettenrichtlinie umsetzt.

weiterlesen
Arbeitsbedingungen im Gütertransport gehören zur Unternehmensverantwortung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


20.09.2024

Sektor-ESRS: Erste Entwürfe verabschiedet

Sektor-ESRS: SEC 1 Sector Classification, General Requirements and Disclosure – Exposure Draft sowie Exposure Draft ESRS Oil and Gas wurden veröffentlicht.

weiterlesen
Sektor-ESRS: Erste Entwürfe verabschiedet

Meldung

©Yingko/fotolia.com


19.09.2024

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Sind Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit der drohenden Rückabwicklung der Übertragung eines Betriebs als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen?

weiterlesen
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank