• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

19.01.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

Das IDW hat gegenüber dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zu Änderungsvorschlägen im Hinblick auf die zeitliche Verschiebung der sektorspezifischen ESRS Stellung genommen.

Beitrag mit Bild

©ty/fotolia.com

In seiner aktuellen Stellungnahme betont das IDW, dass – unabhängig von der zeitlichen Verschiebung – sichergestellt werden muss, dass die späteren Berichtsanforderungen der sektorspezifischen ESRS nicht überbordend gestaltet werden. Insbesondere dürfen die im Rahmen der Finalisierung des ersten Satzes der ESRS erreichten Vereinfachungen durch die sektorspezifischen ESRS nicht rückgängig gemacht werden.

Bislang gibt es keine sektorspezifischen ESRS

Weiterhin weist das IDW darauf hin, dass Unternehmen bereits auf Basis des ersten, sektorunabhängigen Satzes der ESRS verpflichtet sind, die für ihren Sektor relevanten und für die Interessengruppen wesentlichen Informationen offenzulegen. Dass bislang noch keine sektorspezifischen ESRS veröffentlicht wurden, führt allein nicht dazu, dass Prüfer einen modifizierten Prüfungsvermerk abgeben. Wie in allen Fällen ist zu prüfen, ob das berichterstattende Unternehmen seiner Verantwortung zur Offenlegung der relevanten und wesentlichen Informationen nachkommt.

Die Europäische Kommission hatte am 17.10.2023 einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten veröffentlicht. Am 15.12.2023 hatten Abgeordnete des Rechtsausschusses 15 Änderungsvorschläge zu diesem Vorschlag unterbreitet.


IDW vom 18.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


27.02.2026

Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Eine Verdachtskündigung erfordert eine tragfähige Tatsachengrundlage; selbst starke Indizien genügen nicht, wenn objektiv eine Erkrankung vorlag.

weiterlesen
Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


27.02.2026

IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Für den Berichtszeitraum 2026 bleibt mangels inhaltlicher oder technischer Änderungen weiterhin die IFRS Accounting Taxonomy 2025 verbindlich anzuwenden.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)