• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

19.01.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

Das IDW hat gegenüber dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zu Änderungsvorschlägen im Hinblick auf die zeitliche Verschiebung der sektorspezifischen ESRS Stellung genommen.

Beitrag mit Bild

©ty/fotolia.com

In seiner aktuellen Stellungnahme betont das IDW, dass – unabhängig von der zeitlichen Verschiebung – sichergestellt werden muss, dass die späteren Berichtsanforderungen der sektorspezifischen ESRS nicht überbordend gestaltet werden. Insbesondere dürfen die im Rahmen der Finalisierung des ersten Satzes der ESRS erreichten Vereinfachungen durch die sektorspezifischen ESRS nicht rückgängig gemacht werden.

Bislang gibt es keine sektorspezifischen ESRS

Weiterhin weist das IDW darauf hin, dass Unternehmen bereits auf Basis des ersten, sektorunabhängigen Satzes der ESRS verpflichtet sind, die für ihren Sektor relevanten und für die Interessengruppen wesentlichen Informationen offenzulegen. Dass bislang noch keine sektorspezifischen ESRS veröffentlicht wurden, führt allein nicht dazu, dass Prüfer einen modifizierten Prüfungsvermerk abgeben. Wie in allen Fällen ist zu prüfen, ob das berichterstattende Unternehmen seiner Verantwortung zur Offenlegung der relevanten und wesentlichen Informationen nachkommt.

Die Europäische Kommission hatte am 17.10.2023 einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten veröffentlicht. Am 15.12.2023 hatten Abgeordnete des Rechtsausschusses 15 Änderungsvorschläge zu diesem Vorschlag unterbreitet.


IDW vom 18.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


13.08.2026

BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Auch Garten- und Wegeflächen können zusammen mit dem geerbten Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit sein.

weiterlesen
BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


13.08.2026

Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort

Der Rückgang auf Platz 7 im EU-Vergleich der Arbeitskosten kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Deutschland ein teurer Unternehmensstandort bleibt.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht