• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

19.01.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

Das IDW hat gegenüber dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zu Änderungsvorschlägen im Hinblick auf die zeitliche Verschiebung der sektorspezifischen ESRS Stellung genommen.

Beitrag mit Bild

©ty/fotolia.com

In seiner aktuellen Stellungnahme betont das IDW, dass – unabhängig von der zeitlichen Verschiebung – sichergestellt werden muss, dass die späteren Berichtsanforderungen der sektorspezifischen ESRS nicht überbordend gestaltet werden. Insbesondere dürfen die im Rahmen der Finalisierung des ersten Satzes der ESRS erreichten Vereinfachungen durch die sektorspezifischen ESRS nicht rückgängig gemacht werden.

Bislang gibt es keine sektorspezifischen ESRS

Weiterhin weist das IDW darauf hin, dass Unternehmen bereits auf Basis des ersten, sektorunabhängigen Satzes der ESRS verpflichtet sind, die für ihren Sektor relevanten und für die Interessengruppen wesentlichen Informationen offenzulegen. Dass bislang noch keine sektorspezifischen ESRS veröffentlicht wurden, führt allein nicht dazu, dass Prüfer einen modifizierten Prüfungsvermerk abgeben. Wie in allen Fällen ist zu prüfen, ob das berichterstattende Unternehmen seiner Verantwortung zur Offenlegung der relevanten und wesentlichen Informationen nachkommt.

Die Europäische Kommission hatte am 17.10.2023 einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten veröffentlicht. Am 15.12.2023 hatten Abgeordnete des Rechtsausschusses 15 Änderungsvorschläge zu diesem Vorschlag unterbreitet.


IDW vom 18.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Meldung

©Sikov/fotolia.com


25.09.2026

Zum Widerruf eines Online-Kaufvertrags über ein E-Auto

Das OLG Frankfurt/M. befasste sich mit der Frage, ob sich ein Käufer bei fehlerhafter Beschriftung des Bestellbuttons vom Online-Kauf eines E-Autos lösen kann.

weiterlesen
Zum Widerruf eines Online-Kaufvertrags über ein E-Auto

Steuerboard

Franziska Gerhardt


24.09.2026

Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer

Mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 7/24) konkretisiert und bestätigt der BFH zentrale Grundsätze der Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke.

weiterlesen
Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht