Auf der aktuellen Mitgliederversammlung des DRSC wurden Änderungen der Satzung beschlossen. Diese dienen der Weiterentwicklung der Facharbeit des DRSC. Zentrales Element der Satzungsänderung ist die Einrichtung eines neuen Fachausschusses „Nachhaltigkeitsberichterstattung“.
„Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Erweiterung des Tätigkeitsgebiets des DRSC mit Blick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung“, sagte DRSC-Präsident WP/StB Georg Lanfermann. „Parallel zu den Entwicklungen auf internationaler Ebene bei der IFRS Foundation sowie auf europäischer Ebene bei EFRAG wollen wir bis Anfang Dezember die Einrichtung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung abschließen. Damit werden wir weiter in der Lage sein, die deutschen gesamtwirtschaftlichen und -gesellschaftlichen Interessen effektiv zu vertreten.“
Zusammenlegung der IFRS- und HGB-Fachausschüsse
Ein weiteres Element der Neuorganisation der Facharbeit betrifft das angestammte Gebiet der Finanzberichterstattung. Hier werden die bisherigen IFRS- und HGB-Fachausschüsse zusammengelegt und in einem Fachausschuss „Finanzberichterstattung“ vereint. DRSC-Vizepräsident Prof. Dr. Sven Morich sagt hierzu: „Die Zusammenlegung der bisherigen IFRS- und HGB-Fachausschüsse stärkt und bündelt unsere Expertise auf dem Gebiet der Finanzberichterstattung und erlaubt uns, das Thema übergreifend zu bearbeiten. Wir zählen hierbei insbesondere auf die Unterstützung unserer derzeitigen Fachausschussmitglieder, um die hervorragende Gremienarbeit fortzusetzen.“
Besetzung des Fachausschusses „Nachhaltigkeitsberichterstattung“
Beide Fachausschüsse sind mittels eines Nominierungsverfahrens grundsätzlich neu zu besetzen. Zur Vorbereitung der Neubesetzung wurde der Nominierungsausschuss um zwei weitere Mitglieder mit besonderer Fachexpertise im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzt. Dies sind Herr Prof. Dr. Alexander Bassen, Universität Hamburg, sowie Frau Yvonne Zwick, Vorsitzende von B.A.U.M. e.V., Hamburg.
Die Nominierungsverfahren für die beiden Fachausschüsse „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ und „Finanzberichterstattung“ werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 durchgeführt und durch besondere Ausschreibungen rechtzeitig angekündigt.
(DRSC vom 30.06.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)