• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

04.10.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

Wie das Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) berichtet, hat das CEAOB unverbindliche Leitlinien zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

tanaratgraphy/123rf.com

Das Komitee der Europäischen Wirtschaftsprüferaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) hat die finalen Leitlinien für die Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD veröffentlicht. Darüber informiert das DRSC.

Zum Hintergrund

Das CEAOB kommt mit der Veröffentlichung der Leitlinien der Aufforderung der Europäischen Kommission nach, übergeordnete und risikobasierte Leitlinien zu erarbeiten, an denen sich die mit der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte Beauftragten in Ermangelung existierender internationaler Standards vorerst EU-weit orientieren können (Link zum Schreiben der DG FISMA). Ziel dieser unverbindlichen Leitlinien ist somit, ein gemeinsames Verständnis der Eckpunkte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit zu schaffen. Nationale Vorgaben haben allerdings weiterhin Vorrang.

ISSA 5000 auf der Zielgeraden

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hatte den International Standard on Sustainability Assurance 5000 (ISSA 5000) am 20.09.2024 verabschiedet. Derzeit wird der Standardtext finalisiert, wobei der endgültige Wortlaut voraussichtlich noch vor Ende des Monats bekannt gegeben und der finale Standard bis Ende des Jahres offiziell veröffentlicht werden wird. Der ISSA 5000 soll als international anwendbarer Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit dienen. Er ist ein prinzipienorientierter Standard, der unabhängig von genutzten Rahmenwerken oder Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und durch unterschiedliche Prüfungsdienstleister genutzt werden kann.

Europäische Berufsverbände für Wirtschaftsprüfer gehen davon aus, dass der ISSA 5000 von der Europäischen Kommission als Prüfungsstandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD mithilfe eines delegierten Rechtsaktes angenommen werden wird. Die Annahme eines Prüfungsstandards für die Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat spätestens bis zum 01.10.2026 zu erfolgen. Zudem hat die Europäische Kommission zu prüfen, ob auch ein Prüfungsstandard zur Erlangung hinreichender Sicherheit erarbeitet werden soll (Artikel 26a AbschlussprüferRL, Richtlinie 2006/43/EG).


DRSC vom 02.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


03.11.2026

Papierbelegpflicht soll 2028 abgeschafft werden

Ab 2028 sollen digitale Kassenbelege Pflicht werden, während strengere Kassenvorschriften und Steuerkontrollen hinzukommen.

weiterlesen
Papierbelegpflicht soll 2028 abgeschafft werden

Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


03.11.2026

Kann ein Betriebsrat gegen den Willen der Belegschaft errichtet werden? – Das Beispiel McKinsey

Laut Medienberichten beabsichtigen drei Angestellte im Berliner Büro der Unternehmensberatung McKinsey & Company, einen Betriebsrat zu gründen (Handelsblatt vom 06.10.2026, S. 22 ff.). Bei einer Betriebsversammlung im April dieses Jahres war es allerdings nicht gelungen, einen Wahlvorstand zu errichten. Zwei Drittel der 129 Teilnehmer sollen sich hiergegen ausgesprochen haben. Nun beabsichtigen die Initiatoren, ihr Ziel mit Hilfe des Gerichts zu erreichen.

weiterlesen
Kann ein Betriebsrat gegen den Willen der Belegschaft errichtet werden? – Das Beispiel McKinsey

Meldung

© Andrey Popov/fotolia.com


03.11.2026

Wirecard: Musterklagen gegen Abschlussprüfer unzulässig

Wirecard-Anleger können Schadensersatzansprüche gegen Abschlussprüfer nach altem Recht nicht im Kapitalanleger-Musterverfahren klären lassen.

weiterlesen
Wirecard: Musterklagen gegen Abschlussprüfer unzulässig
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht