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01.04.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

Nachhaltigkeitsbericht auf dem Prüfstand: EFRAG soll ESRS vereinfachen

Die EU-Kommission hat EFRAG offiziell mit der Überarbeitung der ESRS Set 1 beauftragt – und das unter enormem Zeitdruck: Bereits bis Ende Oktober 2025 soll ein neuer Entwurf vorliegen. Ziel ist eine deutliche Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere durch die Reduktion verpflichtender Angaben.

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tanaratgraphy/123rf.com

Mit dem Schreiben vom 27.03.2025 beauftragt die EU-Kommission EFRAG mit der Überarbeitung des ESRS Set 1. Der Zeitplan der EU-Kommission sieht vor, dass EFRAG den Vorschlag für das überarbeitete ESRS Set 1 bis 31.10.2025 vorlegt. Mit der Überarbeitung der Standards sollen die ESRS Set 1 deutlich vereinfacht werden. EFRAG ist aufgefordert, sich für diesen Prozess an den Erläuterungen zu den Omnibus-Vorschlägen zu orientieren. Demnach soll der Fokus der Überarbeitung darauf liegen, die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte deutlich zu reduzieren, indem

  • (i) die für die Zielsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung weniger wichtigen Datenpunkte gestrichen werden,
  • (ii) quantitative vor qualitativen Informationen priorisiert werden und
  • (iii) geprüft wird, ob derzeit verpflichtende Angaben in freiwillige Datenpunkte abgeändert werden können.

Wesentlichkeitsanalyse: Fokus auf wirklich relevante Informationen

Des Weiteren sollen derzeit schwer verständliche Vorgaben in den ESRS klargestellt werden. Dies gilt auch für Vorgaben zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse, bei der sichergestellt sein soll, dass nur wesentliche Informationen berichtet werden müssen. Hervorgehoben wird zudem, dass in diesem Prozess die Kohärenz mit anderen EU-Normen zu berücksichtigen ist. Wichtig ist es der EU-Kommission ferner, dass bei der Überarbeitung der ESRS Set 1 die Interoperabilität mit globalen Berichtsstandards nicht beeinträchtigt und stattdessen noch weiter verbessert wird. In diesen Prozess sollen die Erfahrungen der ESRS-Erstanwender einfließen.

Viel Vertrauen in die EFRAG

In ihrem Schreiben hebt die EU-Kommission auch hervor, dass die zügige Fertigstellung der Überarbeitung oberste Priorität hat und daher gegebenenfalls auch Abweichungen vom üblichen Due Process erforderlich sein können.

Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, kommentiert das Schreiben der EU-Kommission: „Mit diesem Schreiben hat die EU-Kommission EFRAG ihr Vertrauen ausgesprochen, diesen wichtigen Überarbeitungsprozess anzustoßen. Der enge Zeitplan erfordert, dass sich alle Beteiligten mit voller Kraft in diesen Prozess einbringen – wir als deutscher Standardsetter werden EFRAG bei dieser umfangreichen Arbeit bestmöglich unterstützen.“


DRSC vom 28.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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