11.07.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Nachhaltigkeit: Verabschiedung des ISSA 5000

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat einstimmig den Entwurf des International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 verabschiedet. Die Kommentierung des Entwurfs soll von Anfang August bis Anfang Dezember 2023 möglich sein.

Beitrag mit Bild

©peterschreibermedia/123rf.com

Der International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 zielt darauf ab, das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu stärken, und soll nach seiner Fertigstellung als umfassender, eigenständiger Standard dazu dienen, Prüfungsurteile mit begrenzter („limited“) und hinreichender („reasonable“) Prüfungssicherheit zu erteilen. Er reagiert auf die IOSCO-Empfehlungen und ergänzt die Arbeit anderer Standardsetzer, darunter des International Ethics Standards Board for Accountants, EFRAG, des International Sustainability Standards Board und der IFRS Foundation sowie der Global Reporting Initiative.

ISSA 5000 soll auf Nachhaltigkeitsinformationen anwendbar sein, die über sämtliche Nachhaltigkeitsthemen berichten und nach verschiedenen Rahmenwerken erstellt werden. Darüber hinaus soll der Standard berufsstandsunabhängig sein, sodass er von Wirtschaftsprüfern und anderen Fachleuten verwendet werden kann, die Nachhaltigkeitsprüfungen durchführen.


WPK vom 07.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


28.04.2026

EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

EFRAG stellt die Weichen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026. Im Fokus stehen weniger neue Pflichten, sondern vor allem Vereinfachungen.

weiterlesen
EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


28.04.2026

Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber

Bei fristlosen Kündigungen darf die Zweiwochenfrist nicht wegen eines Integrationsamt-Verfahrens versäumt werden, entschied das LAG Stuttgart.

weiterlesen
Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


27.04.2026

Kein Kurzarbeitergeld bei dauerhaftem Strukturwandel

Dauerhafte Branchenprobleme begründen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, sondern verlangen betriebliche Anpassungen.

weiterlesen
Kein Kurzarbeitergeld bei dauerhaftem Strukturwandel
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht