• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhaltige Finanzentscheidungen: Neue EU-Konsultationen

20.09.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Nachhaltige Finanzentscheidungen: Neue EU-Konsultationen

Werden die Ziele der SFDR erreicht? Für eine Bewertung hat die Europäische Kommission zwei Konsultationen gestartet.

Beitrag mit Bild

©jirsak/123rf.com

Wie nachhaltig eine Anlage ist und welche Informationen Finanzintermediäre (wie z. B. Vermögensverwalter) den Anlegern vermitteln müssen, legt die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) fest. Sie gilt seit März 2021, soll für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen und Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Europäische Kommission hat nun eine gezielte Konsultation und eine öffentliche Konsultation eingeleitet, ob diese Ziele erreicht werden.

Gezielte Konsultation

Die gezielte Konsultation wird Beiträge von öffentlichen Einrichtungen und Interessenvertretern einholen, die mit der SFDR und dem EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen als Ganzes besser vertraut sind. Sie richtet sich an Finanzmarktteilnehmer, Anleger, Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Behörden, nationale Regulierungsbehörden und andere, die direkt oder indirekt den Bestimmungen der SFDR unterliegen. Auch Meinungen von Personen, die über vertiefte Kenntnisse und/oder Erfahrungen auf dem Gebiet der Offenlegung nachhaltiger Finanzen verfügen, sind willkommen.

Öffentliche Konsultation

Die öffentliche Konsultation ist an ein breites Spektrum von Interessengruppen gerichtet. Stellungnahmen von Einzelpersonen und Organisationen (z. B. Interessengruppen, Mitgliedsverbände und Vertretungsgremien), die allgemeinere Kenntnisse der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) haben, sind willkommen.

Zum Hintergrund

Im Dezember 2022 kündigte Finanzkommissarin Mairead McGuinness eine umfassende Bewertung des Rahmens an, um mögliche Mängel zu untersuchen. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtssicherheit, der Nutzbarkeit der Verordnung sowie darauf, ob sie gegen Greenwashing hilft. Die jetzt eingeleiteten Konsultationen laufen bis zum 15.12.2023.


EU-Kommission vom 14.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


04.02.2025

Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Unternehmen müssen tatsächliche Emissionsdaten ihrer Lieferanten melden – rund drei Viertel sind dazu nicht oder nur teilweise in der Lage.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


04.02.2025

Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Unternehmen müssen Betriebsversammlungen unter den festgelegten Bedingungen ermöglichen, während der Betriebsrat für eine geordnete Umsetzung verantwortlich ist.

weiterlesen
Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Steuerboard

Sebastian Löcherbach


04.02.2025

Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Jedes Familienunternehmen kann auf Dauer nur durch Nachfolgen bestehen. Das gilt für Mitarbeiter, Produkte und auch für Gesellschafter. Während auf Gesellschafterebene traditionell die familieninterne Nachfolge im Vordergrund steht, gewinnt zunehmend auch die Einbindung langjähriger Führungskräfte an Bedeutung.

weiterlesen
Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank