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11.01.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Nachhaltige Finanzen: Welche klimarelevanten Informationen Sie offenlegen sollen

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

©AndreyPopov/fotolia.com

Die von der EU-Kommission im Juli 2018 eingesetzte Technische Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen hat ihren ersten Bericht über die Offenlegung klimarelevanter Informationen durch Unternehmen veröffentlicht und gibt Empfehlungen für Unternehmen.

Mit dem neuen Bericht soll nachvollziehbar werden, wie der Klimawandel nicht nur die Leistung eines Unternehmens beeinflussen könnte, sondern auch wie das Unternehmen selbst auf den Klimawandel einwirkt. Mit diesen Empfehlungen kann die EU-Kommission ihre Leitlinien für die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen aktualisieren.

Weitere Berichte geplant

Die EU-Kommission wird dabei auch die Empfehlungen der Arbeitsgruppe des Finanzstabilitätsrats FSB zu klimabezogenen Informationen (TCFD) berücksichtigen. Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) ist ein internationales Gremium, das die Arbeiten zur Aufsicht und Regulierung der internationalen Finanzmärkte koordiniert und fördert. Die Technische Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen wird weitere Berichte über die Taxonomie für nachhaltige Finanzen, CO2-Benchmarks und grüne Anleihen bis Juni 2019 fertig stellen. Anhand einer EU-Taxonomie für ökologische Nachhaltigkeit ließe sich ermitteln, ob und in welchem Umfang wirtschaftliche Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können.

Den Bericht der Expertengruppe über Offenlegung klimarelevanter Informationen finden Sie hier (Download PDF).

(EU-Kommission, PM vom 10.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


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