• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachfolge für Safe-Harbor-Entscheidung möglich

19.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Nachfolge für Safe-Harbor-Entscheidung möglich

Beitrag mit Bild

Ein neues Safe-Harbor-Abkommen soll zeitnah geschaffen werden, das den Maßstäben des EuGH gerecht wird.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur sogenannten Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission und dessen Folgen sind Thema einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 06.10.2015 die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission für Datenübermittlungen in die USA für ungültig erklärt. Bis zu diesem Urteil hatte die Kommissionsentscheidung aus dem Jahr 2000 die zentrale Grundlage für Datenübermittlungen der Wirtschaft in die USA gebildet.

Kommission hatte Datensicherheit unzureichend geprüft

Tragender Gesichtspunkt des EuGH-Urteils ist der Bundesregierung zufolge, dass die Kommission bei Erlass der Safe-Harbor-Entscheidung ein angemessenes Datenschutzniveau in den USA angenommen habe, ohne die US-amerikanische Rechtslage umfassend geprüft zu haben. Da nach der Safe- Harbor-Entscheidung die Regelungen des US-amerikanischen Rechts vorgingen und eine weite Ausnahme für Zugriffe, etwa zu Zwecken der nationalen Sicherheit, vorgesehen sei, hätte die Kommission prüfen müssen, „ob das US-amerikanische Recht und die Praxis aufgrund ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften und internationalen Verpflichtungen einen dem europäischen Niveau ,der Sache nach gleichwertigen‘ Schutz von Freiheiten und Grundrechten bietet“. Die Kommission „hätte analysieren und positiv feststellen müssen, welche Grenzen das US-amerikanische Recht den Zugriffsbefugnissen von Behörden auf personenbezogene Daten setzt und ob es für die Betroffenen wirksame Rechtsschutzmöglichkeiten gibt“.

Verletzung des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens

Wie aus der Vorlage hervorgeht, stützt sich der EuGH auf die Schlussanträge des Generalanwalts und nimmt Bezug auf Mitteilungen der Kommission aus dem Jahr 2013 „zu den weitreichenden Zugriffsbefugnissen US-amerikanischer Behörden auf personenbezogene Daten und den fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten von Unionsbürgern“. Er stellt fest, dass eine Regelung, die Behörden einen generellen Zugriff auf den Inhalt elektronischer Kommunikation gestatte, den Wesensgehalt des durch Artikel 7 der EU-Grundrechte-Charta garantierten Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verletze. Desgleichen verletze eine Regelung, die keine Rechtsbehelfe für Bürger vorsehe, den Wesensgehalt des Artikel 47 der Charta.

Neues Rahmenwerk für den transatlantischen Datenaustausch geplant

Mit der Ungültigkeit der Safe-Harbor-Entscheidung entfalle eine zentrale Grundlage für den Transfer personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA, heißt es in der Antwort weiter. Dies habe die Kommission anerkannt und zugleich ihr Ziel bekräftigt, ein erneuertes, mit dem Unionsrecht in Einklang stehendes Rahmenwerk für den transatlantischen Datenaustausch zu erreichen. Weiter schreibt die Bundesregierung, sie unterstütze das Ziel der Kommission, zeitnah ein neues Safe-Harbor-Abkommen zu erreichen, um Rechtssicherheit sowohl für Verbraucher als auch für die Wirtschaft zu schaffen. Ihrer Auffassung nach sei eine Nachfolgeregelung für Safe Harbor möglich, „die den Maßstäben des EuGH gerecht wird“.

(hib vom 19.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Marco2811/fotolia.com


19.12.2025

Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Eine Preiswerbung mit prozentualen Ermäßigungen ist unzulässig, wenn sie sich auf die UVP statt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht.

weiterlesen
Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


19.12.2025

Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Ohne die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bestünde in den kommenden Monaten ein Risiko von erheblichem Personalabbau in von Kurzarbeit betroffenen Betrieben.

weiterlesen
Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


18.12.2025

Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Der Bundesfinanzhof hat erstmals klargestellt, wann ein Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzverstößen gegen ein Finanzamt zulässig ist.

weiterlesen
Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank