14.06.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Nachbesserungen an MiFID II?

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MiFID II ist eine mehrere tausend Seiten umfassende Finanzmarktregulierung. Sie ist seit dem 03.01.2018 in Kraft.

Wertpapier-Kunden können nach Umsetzung der MiFID II-Richtlinie Geschäfte auf einer besser informierten Grundlage durchführen und nachvollziehen. Insoweit sei die Zielsetzung eines verbesserten Anlegerschutzes grundsätzlich erreicht worden, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kritik in einer Kleinen Anfrage der FDP.
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat eine Studie zur europäischen Wertpapierrichtlinie MiFID II in Auftrag gegeben. Prof. Stephan Paul von der Ruhr-Universität Bochum hat für diese Studie ca. 3 000 Kunden und über 150 Banken und Sparkassen in Deutschland befragt. Ziele von MiFID II sind die Verbesserung der Markteffizienz sowie der Anleger- und Verbraucherschutz. So soll für den Kunden mehr Transparenz geschaffen werden, beispielsweise durch einen besseren Überblick über die Kosten von Finanzdienstleistungen.
Die Studie der Deutschen Kreditwirtschaft kommt bei der Evaluierung zu folgendem Ergebnis:

  • Es kam durch die Finanzmarktregulierungen zu einem steigenden Zeitaufwand für Kunden, was zu einer Unzufriedenheit führt.
  • „Die Fülle der Pflichtinformationen überfordert und verunsichert die Kunden.“
  • Es kommt zu weniger Flexibilität und Individualität in der Kundenberatung.
  • „Kunden ziehen sich in erheblichem Maß von den Kapitalmärkten zurück.“

Dies widerspreche der eigentlichen Zielsetzung, die Kapitalmarktunion zu stärken, kritisiert die FDP. Die Finanzmarktregulierungen MiFID II und PRIIPs führen zu einer erheblichen Steigerung der direkten und indirekten Kosten auf Seiten der Institute. Als Fazit stellt die Studie fest: „Den hohen Kosten steht ein bestenfalls zweifelhafter und tendenziell sogar negativer Nutzen entgegen.“ Die FDP fragt die Bundesregierung, ob die erheblichen Belastungen damit nicht durch einen substanziellen Nutzenzuwachs auf Seiten der Verbraucher gerechtfertigt sind.
Die Bundesregierung sieht die Vorteile
Die im Zuge der MiFID II-Umsetzung eingeführten neuen Regelungen ermöglichen es Kunden, Wertpapiergeschäfte auf einer besser informierten Grundlage durchzuführen und nachzuvollziehen. Insoweit wurde die Zielsetzung eines verbesserten Anlegerschutzes aus Sicht der Bundesregierung durch MiFID II grundsätzlich erreicht.
Nachbesserungen vor allem auf EU-Ebene
Zu Fragen nach der Kritik der deutschen Kreditwirtschaft an MiFID II verweist die Bundesregierung auf eine Konsultation des Bundesministeriums der Finanzen zu Erfahrungen mit den Regelungen und möglichem Änderungsbedarf. Nach Abschluss der Auswertung der Konsultation will die Bundesregierung möglichen Nachbesserungsbedarf gegenüber der Europäischen Kommission adressieren. Da es sich weitgehend um EU-Vorgaben handele, müssten eventuelle Nachbesserungen vor allem auf EU-Ebene erfolgen, stellt die Bundesregierung fest.
(Dt. Bundestag vom 03.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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