• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Musterfeststellungsklage und Anwaltsvergütung ab 01.11.2018

16.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Musterfeststellungsklage und Anwaltsvergütung ab 01.11.2018

Beitrag mit Bild

©Bacho Foto/fotolia.com

Das „Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage“ hat am 06.07.2018 auch den Bundesrat passiert und tritt damit am 01.11.2018 in Kraft. Das Gesetz betrifft auch die Anwaltsvergütung.

Eine Ergänzung bei § 19 RVG legt fest, dass für die Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen zum Klageregister für Musterfeststellungsklagen und auch für eine Rücknahme der Anmeldung keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Bei Klageauftrag ist diese Tätigkeit mit der Verfahrensgebühr für das Prozessverfahren abgegolten. Bei einem Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung ist die Anmeldung von Ansprüchen mit der Geschäftsgebühr abgegolten, kann aber bei der konkreten Gebührenbestimmung nach § 14 RVG berücksichtigt werden.

(DAV, Depesche vom 12.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht