• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Musterfeststellungsklage gescheitert: Inkassokosten bleiben Verzugsschaden

21.02.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Musterfeststellungsklage gescheitert: Inkassokosten bleiben Verzugsschaden

Der BGH hat entschieden, dass auch bei einem konzerninternen Inkassoverfahren die entstehenden Kosten als Verzugsschaden geltend gemacht werden können. Damit stärkt das Urteil die Rechte von Gläubigern. Die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen wurde abgewiesen.

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 19.02.2025 (VIII ZR 138/23) entschieden, dass Inkassokosten auch dann als Verzugsschaden geltend gemacht werden können, wenn das beauftragte Inkassounternehmen ein mit dem Gläubiger verbundenes Konzernunternehmen ist.

Darum ging es im Streitfall

Die Musterbeklagte, ein Unternehmen, das Forderungen erwirbt und eintreibt, beauftragte für das Inkasso regelmäßig eine konzernverbundene Schwestergesellschaft. Diese stellte Schuldnern Inkassogebühren in Rechnung, behielt entsprechende Beträge ein oder erhielt eine Abtretung der Schadensersatzansprüche gegenüber den Schuldnern an Erfüllungs statt. Die Inkassogebühren orientierten sich an der 1,3-fachen Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Verbraucherzentrale als Musterklägerin stellte die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten infrage, da die Musterbeklagte faktisch keine Zahlung an das konzernverbundene Inkassounternehmen leistete.

Vorinstanzliche Entscheidung

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass keine ersatzfähigen Verzugsschäden vorliegen, da der Gläubiger im Innenverhältnis nicht zur Zahlung der Inkassokosten verpflichtet sei. Aufgrund der vertraglichen Gestaltung zwischen den Konzernunternehmen entstehe der Musterbeklagten kein wirtschaftlicher Schaden, weshalb keine Vermögenseinbuße vorliege.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH hob diese Entscheidung auf und stellte klar, dass auch bei einem Konzerninkasso die Inkassokosten als Verzugsschaden erstattungsfähig sein können. Entscheidend sei nicht die gewählte organisatorische Struktur des Inkassos, sondern die tatsächliche Beauftragung eines selbstständigen Unternehmens mit der Forderungseinziehung.

Die Musterbeklagte war einem Vergütungsanspruch des Inkassounternehmens ausgesetzt, wodurch eine wirtschaftliche Belastung entstand. Die Erforderlichkeit der Beauftragung war gegeben, da der Schuldner bereits in Verzug war. Besondere Anhaltspunkte für rechtsmissbräuchliches Verhalten lagen nicht vor. Die Berechnung der Inkassokosten nach dem RVG war laut BGH angemessen und schadensrechtlich nicht zu beanstanden.


BGH vom 19.02.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


10.06.2025

ADS-Jahresbericht: Rekordzahl an Diskriminierungsfällen

Die meisten Ratsuchenden erleben Diskriminierung im Arbeitsleben. Frauen sind häufiger von schlechter Bezahlung und mangelnden Karrierechancen betroffen.

weiterlesen
ADS-Jahresbericht: Rekordzahl an Diskriminierungsfällen

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


10.06.2025

So erfassen deutsche Unternehmen Arbeitszeit

Die meisten Unternehmen setzen bei der Arbeitszeiterfassung auf digitale Lösungen, doch auch analoge Methoden wie Stundenzettel und Stechuhr sind noch weit verbreitet.

weiterlesen
So erfassen deutsche Unternehmen Arbeitszeit

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


06.06.2025

BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.

weiterlesen
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank