06.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Muster zur systematischen Internalisierung

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Ab dem 03.01.2018 haben Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die als systematische Internalisierer tätig sind, dies der BaFin unverzüglich mitzuteilen. Hintergrund ist das durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz geänderte Wertpapierhandelsgesetz.

Die BaFin hat ein Musterformular erstellt, mit dem betroffene Marktteilnehmer dieser Pflicht nachkommen können. Außerdem bittet sie systematische Internalisierer darum, ab dem 03.01.2018 bis zum Inkrafttreten entsprechender gesetzlicher Bestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig den Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten auszusetzen oder diese vom Handel auszuschließen.

Zum Musterformular gelangen Sie hier.

(BaFin, PM vom 06.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.07.2025

FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind steuerlich nicht abziehbar, da sie freiwillig und nicht zwangsläufig entstehen.

weiterlesen
FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


18.07.2025

Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Viele Beschäftigte in Deutschland sind unzufrieden, vor allem jüngere, was Unternehmen dringend zum Umdenken bewegen sollte.

weiterlesen
Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Meldung

©animaflora/fotolia.com


17.07.2025

Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Der EuGH muss prüfen, ob die steuerliche Begünstigung von Servicekörperschaften nach § 57 Abs. 3 AO eine unionsrechtswidrige Beihilfe darstellt.

weiterlesen
Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank